Bau-Tarifverhandlungen nach Verhandlungsmarathon erfolgreich abgeschlossen!
Weiterer Verhandlungsgegenstand war die Angleichung des Mindestlohnes I in Ost- und Westdeutschland. Dieser soll in den kommenden vier Jahren schrittweise erhöht werden: Beginnend mit dem 1. Jan. 2014 erreicht der Mindestlohn I am 1. Jan. 2017 das Niveau von 11,30 Euro bundeseinheitlich. Der Ost-Mindestlohn wird bis dahin in vier Schritten um jeweils 25 Cent bzw. 30 Cent erhöht, der West-Mindestlohn ebenfalls in vier Schrit- ten um jeweils 5 Cent bzw. 10 Cent. Auch die Tariflöhne sollen in den kommenden neun Jahren angeglichen werden.
Dupré erklärte dazu: „Damit ist uns ein wichtiger Schritt zu einheitlichen Löhnen in Ost- und Westdeutschland gelungen. Insbesondere die Arbeitgeber aus den neuen Bundes- ländern haben durch ihre Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen, wesentlich dazu beige- tragen. Allerdings ist die gleichzeitig vereinbarte Erhöhung des Mindestlohns II, der nur in den alten Bundesländern gilt, um vier mal 25 Cent auf 14,70 Euro zum 1. Januar 2017 eine dicke Kröte, die wir schlucken mussten.“
Darüber hinaus wurde eine Mitteilungspflicht des Ausbildungsbetriebes gegenüber dem Auszubildenden vereinbart, nach der dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Ablauf seiner Lehrzeit mitgeteilt werden muss, ob er übernommen wird oder nicht.