Längere Zahlungsfristen gefährden Baubetriebe

Düsseldorf. „Eine an den Interessen des Mittelstandes orientierte Politik sieht anders aus.“ So stufen die Baugewerblichen Verbände den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ein, der Mitte April im Bundestag zur Verabschiedung ansteht. Statt die Begleichung offenstehender Rechnungen zu beschleunigen, werde er in der jetzigen Fassung dazu führen, dass die Betriebe noch länger auf ihr Geld warten müssen. Der Verband und auch die Bau- und Ausbauinnungen haben sich deswegen an die NRW-Bundestagsabgeordneten gewandt.

Den Parlamentariern liegt die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht vor. „Damit würde das bisherige Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach ausgeführte Leistungen von den gewerblichen Auftraggebern sofort abzunehmen und auch sofort zu bezahlen sind, aufgegeben. Stattdessen hätten die Auftraggeber 15 Tage Zeit für die Abnahme, vor allem aber 30 Tage für die Bezahlung. Das leistet weiterem Zahlungsverzug noch Vorschub und entzieht den mittelständischen Bauunternehmen viel Liquidität“, kritisiert Lutz Pollmann, Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände, den Gesetzentwurf. Es drohe für viele Betriebe „das wirtschaftliche Aus, weil sie den Liquiditätsbedarf weder aus Eigenmitteln noch über Kredite schultern könnten“.

Pollmann geht nämlich wie zuvor schon der Bundesrat davon aus, dass die Auftraggeber der kleinen und mittleren Baufirmen die neu vorgeschlagenen Fristen umgehend in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernehmen werden. Eine solche Verschlechterung für den Mittelstand sei für diesen nicht nur schädlich, sondern sie sei auch absolut unnötig. Schließlich lasse die EU es zu, dass Zahlungsregelungen beibehalten werden, die für die Gläubiger günstiger sind. „Und das trifft für die derzeitigen BGB-Fristen zu“, so Pollmann.