,

Wirtschaftsverbände warnen: Finanztransaktionssteuer schwächt die deutsche Wirtschaft

Der von der EU-Kommission vorgestellte Richtlinien-Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege einer sog. Verstärkten Zusammenarbeit von 11 EU-Mitgliedstaaten hätte Belastungen für die gesamte deutsche Wirtschaft zur Folge. Die deutsche Wirtschaft unterstützt das Ziel des Vorschlags, unerwünschte Spekulationen zu verhindern. Dies wird allerdings mit dem vorliegenden Vorschlag nicht erreicht. Zwar zielt die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer ausdrücklich auf die Finanzwirtschaft, im Ergebnis trifft sie aber – entgegen der Begründung der EU-Kommission – nicht nur Finanzinstitute, sondern auch die Erwerber von Finanzprodukten, d. h. vor allem Unternehmen der Realwirtschaft und Bürger.

Betroffen sind insbesondere der deutsche Mittelstand und die deutsche Exportwirtschaft, da sich sinnvolle und notwendige Finanztransaktionen verteuern. Dies gilt etwa für die Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken aus gewerblichen Liefergeschäften. Der Wettbewerb wird so zugunsten von Konkurrenten aus Ländern verzerrt, deren Risikoabsicherung nicht steuerlich belastet wird. Bei einem Verzicht auf die Absicherungsgeschäfte müssten die Unternehmen diese Risiken in den Bilanzen abbilden und so ihre Refinanzierungskosten erhöhen. Darüber hinaus mindert die Steuer den Wert von Aktien und Unternehmensanleihen, wenn bei deren Erwerb oder Veräußerung steuerbedingt Zusatzkosten anfallen. Die Kapitalkosten von Unternehmen werden so erhöht und die Eigenfinanzierung beeinträchtigt.

Die Finanztransaktionssteuer belastet jedoch auch die Kreditinstitute, so dass im Endeffekt negative Auswirkungen auf deren Eigenkapital nicht ausbleiben. Damit erwächst – im Zuge der ohnehin schon erhöhten Eigenkapitalanforderungen – die Gefahr, dass die Kreditversorgung der Wirtschaft beeinträchtigt wird. Hinzu kommt, dass es bei einer solchen Steuer zu einer Mehrfachbelastung von Geschäften auf mehreren Handelsstufen kommt. Von derartigen Kaskadeneffekten sind sowohl Verbundstrukturen – wie etwa im Bereich der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken – als auch Konzernstrukturen betroffen. Diese Wirkungen verschärfen die negativen wirtschaftlichen Folgen einer solchen Steuer zusätzlich.

Schließlich belastet die Steuer auch die betriebliche Altersvorsorge und mindert deren Attraktivität. Die Kosten für Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Pensionskassen oder andere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung steigen aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung und führen im Ergebnis zu geringeren Erträgen. Bei jedem Erwerb und jeder Umschichtung der Anlagemittel fällt die Finanztransaktionssteuer an und verringert damit die betrieblichen Pensionen für die Arbeitnehmer. Bei leistungsbezogenen Altersvorsorgezusagen hätte der Arbeitgeber entsprechende Finanzierungslücken auszugleichen. In der Folgezeit müsste häufig bei Neuzusagen deren Höhe reduziert werden. Ähnlich schädliche Auswirkungen hat die Finanztransaktionssteuer im Übrigen auch auf die private Altersvorsorge der Bürger: Die Steuer schädigt damit die Altersvorsorge insgesamt.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist im Ergebnis nicht geeignet, die mit ihm verfolgten Ziele zu erreichen. Insbesondere werden unerwünschte Spekulationen nicht durch die partielle Einführung einer Finanztransaktionssteuer unterbunden. Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen sind gerade bei einer Verstärkten Zusammenarbeit von nur einigen EU-Mitgliedstaaten kaum zu vermeiden. Eine Finanztransaktionssteuer kann daher nach Auffassung der Wirtschaftsverbände allenfalls im weltweiten Konsens zu dem von der Politik erhofften Ergebnis führen. Insellösungen oder gar nationale Alleingänge schwächen demgegenüber nur die davon betroffenen Wirtschafts- und Finanzstandorte.