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Bauwirtschaft: Rahmenbedingungen für Bauwirtschaft nicht verschlechtern!

Anlässlich ihrer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin wehrten sich die Präsidenten der beiden Bauspitzenverbände, Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, gegen drohende Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für die deutschen Bauunternehmen.

Dabei ging es zunächst um die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht: Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie führe, so ZDB-Präsident Dr. Loewenstein, zu dramatischen Zahlungsverzögerungen und verkehre die Intention der Richtlinie in ihr Gegenteil: „Denn die Auftragnehmer müssen zukünftig viel länger auf ihr Geld warten und ihren Auftraggebern über mehrere Monate zinslose Darlehen zur Verfügung stellen. Dieses ist angesichts der geringen Eigenkapitalquote nicht hinnehmbar.“ So Loewenstein wörtlich. Die beiden Präsidenten appellierten daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die 2. und 3. Lesung des Gesetzes dafür zu nutzen, noch entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Das zweite Thema, das der Bauwirtschaft unter den Nägeln brennt, ist der Versuch von Großkonzernen, das AGB-Recht einseitig zu ihren Gunsten auszuhebeln und noch mehr Vorteile durch Vertragsbestimmungen in Anspruch zu nehmen, die bislang unwirksam waren, weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.

Die Präsidenten der beiden Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft kritisierten darüber hinaus Richtlinien-Vorschläge, die seitens der EU insbesondere den deutschen Bauarbeitsmarkt nachhaltig verändern würden, sollten sie unverändert in Kraft treten. HDB-Präsident Prof. Bauer kritisierte vor allem die sog. Enforcement-Richtlinie, deren Ziel die Bauwirtschaft zwar grundsätzlich begrüßt, nämlich die Durchsetzung der Entsenderichtlinie in den Mitgliedsstaaten zu verbessern, die Umgehung von Rechtsvorschriften zu verhindern sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kontrollbehörden zu verbessern. Bauer äußerte aber erhebliche Zweifel, ob dieses Ziel durch den vorgelegten Richtlinienentwurf erreicht werden könne. „Denn dieser schreibt einen abschließenden Katalog für Kontrollmaßnahmen des Zolls vor. Die Kontrollbefugnisse werden dadurch erheblich eingeschränkt und effektive Kontrollen unmöglich gemacht.“ So Bauer wörtlich.

Zudem müsste eine Vielzahl von Unterlagen bei einer Kontrolle nicht mehr vorgelegt werden. Dazu zählt z. B., dass der Zoll nicht mehr von allen auf der Baustelle befindlichen Personen die Vorlage des Reisepasses bzw. Personalausweises zur Feststellung der Identität verlangen könnte. Weiterhin müssen nur noch standardisierte und „nicht übermäßig lange“ Dokumente übersetzt werden. Alle übrigen können in der Landessprache vorgelegt werden, dazu zählt auch der Arbeitsvertrag. „Eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung wird so unmöglich gemacht.“ Erklärte Bauer.

Die sog. ICT-Richtlinie „über die Bedingung für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung“ beeinträchtigt ebenfalls den deutschen Bauarbeitsmarkt ganz erheblich. Die Bauwirtschaft kritisiert insbesondere den sehr weit gefassten Fachkräftebegriff und die Gefahr einer Aushöhlung der Entsenderichtlinie. Daher fordern die beiden Präsidenten die Herausnahme der Baugewerbes aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie.