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Vergrößerung und Verschärfung der Umweltzonen!

Am 20. September 2012 beriet die Projektgruppe zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf bei der Bezirksregierung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Teilnehmer auf Seiten der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf waren der Hauptgeschäftsführer, Lutz Denken, und der Verkehrsexperte Wolfgang Müller. Zusammen mit Andrea Raddatz von der Handwerkskammer vertraten sie die Interessen des Düsseldorfer Handwerks.

Nach den nunmehr vorliegenden Berechnungen des Landesumweltamtes sind aufgrund der bisherigen Maßnahmen Fortschritte bei der Luftreinhaltung insbesondere beim Feinstaub (PM10) festzustellen. Allerdings werden beim Stickstoffdioxid (NO2) die Grenzwerte weiterhin massiv überschritten. Während beim Feinstaub der Jahresmittelwert seit 2005 kontinuierlich unterschritten wird, stellt die Überschreitung der Tagesmittelwerte an mehr als 35 Tagen noch ein – sich allerdings positiv entwickelndes – Problem dar. Der Jahresmittelgrenzwert für NO2 ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt worden. An den verkehrlich belasteten Messstationen wird dieser Wert seit 2006 überschritten, jedoch ist auch hier die Tendenz positiv.

Neben anderen Maßnahmen wird nach wie vor der Verkehr als größte Verursacherquelle für die Feinstäube und Kohlendioxid gesehen. Zwar ist mehr als die Hälfte der Schadstoffbelastung so genannte Hintergrundbelastung, das heißt, selbst im Aaper Wald ist die Luft nicht sauber, sondern von Umland- und Witterungsfaktoren beeinflusst.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zusammen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf verpflichtet, den europäischen Vorgaben nach Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte in der Luft nachzukommen, da ansonsten hohe Strafzahlungen drohen. Insoweit wird auch dem Gesundheitsschutz der Einwohner ein höheres Recht eingeräumt als der wirtschaftlichen Belastung der Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund haben wir gegenüber der Planung aus März dieses Jahres erreichen können, dass die Grenzen der ausgedehnten Umweltzone ein wenig gewerbefreundlicher gezogen werden und es auch hier wieder Übergangsfristen geben wird. Weiterhin wird die so genannte „Flottenregelung“ beibehalten.

Die Bezirksregierung lobte, dass ein wichtiger Baustein für die Luftreinhaltung auch die Düsseldorfer Brennstoffverordnung sei, die die Landeshauptstadt im Einvernehmen mit dem Handwerk erlassen habe. Der Autoverkehr sei eben nicht die einzige Ursache für Feinstaubemmissionen und daher sei diese Verordnung für neue Holz-, Kohle- und Ölöfenanlagen wichtig. Es müsse aber auch geprüft werden, ob bestehende Anlagen nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen.

Der Luftreinhalteplan wird nach der abschließenden Projektgruppensitzung voraussichtlich im Oktober 2012 öffentlich ausgelegt werden, so dass noch Einwendungen möglich sind. In Kraft treten soll er zum 1. Januar 2013. ■