Insolvenzrechtsreform: Gesetzentwurf muss nachgebessert werden
Berlin, 24. Januar 2012 – Zur Veröffentlichung des Entwurfs zur Insolvenzrechtsreform, der eine Halbierung der Frist bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung vorsieht, erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: „Der Gesetzentwurf für eine Insolvenzrechtsreform ist in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Die Bundesregierung will trotz der im Vorfeld von vielen Seiten geäußerten Bedenken, Insolvenzschuldnern bereits nach 3 Jahren die Möglichkeit der vollständigen Restschuldbefreiung einräumen. Diese Frist ist zu kurz gesetzt und entspricht nicht den Erwartungen der Gläubiger. Sie setzt auch falsche Anreize, nämlich für ein unseriöses und unvernünftiges Wirtschaften auf Kosten anderer.
Die Bedingungen für die Halbierung der Wartezeit fallen zu lasch aus. So ist etwa die vorgesehene Quote einer Schuldentilgung in Höhe eines Viertels viel zu gering. Der Schuldner braucht vielmehr Anreize, sich um eine umfassende Schuldenbereinigung zu bemühen. Hier muss nachgebessert werden.
Ein falsches Signal setzt zudem die Absicht, die Fristverkürzung an die Begleichung der entstandenen Verfahrenskosten zu koppeln. Dies stellt im Ergebnis nichts anderes als eine Privilegierung der Staatskasse und der Insolvenzverwalter dar. Eine solche Besserstellung geht insbesondere zu Lasten der einfachen Gläubiger und belastet sie unangemessen.“