Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen

Unternehmen im Bezirk der Agentur für Arbeit Düsseldorf erhalten jetzt Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen – Abgabe bis 31. März bei der Agentur für Arbeit Düsseldorf.

Unternehmen aus den Städten Düsseldorf, Ratingen, Mettmann, Erkrath, Langenfeld, Monheim, Hilden und Haan mit mindestens 20 Arbeitsplätzen erhalten jetzt Post von der Agentur für Arbeit Düsseldorf. Wie in jedem Jahr wird überprüft, ob die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen im Jahr 2011 eingehalten wurde. Andernfalls müssen die Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bis 31. März haben die Unternehmen Zeit, die Beschäftigtendaten mitzuteilen.

Arbeitgeber ab 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wer dieser Vorgabe nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen und liegt zwischen 105 € und 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtplatz. So kamen alleine im Agenturbezirk Düsseldorf im letzten Jahr über 15 Millionen Euro zusammen.

„Mit Blick auf den wachsenden Fachkräftebedarf werden wir in 2012 noch stärker auf die Arbeitgeber zugehen und für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen werben. Wir müssen die Schätze heben, die wir haben und dürfen keine Potenziale liegen lassen! Schwerbehinderte haben oft eine gute und solide Ausbildung, langjährige Berufserfahrung und zeichnen sich durch ihre hohe Betriebstreue aus“, so Peter Jäger, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Düsseldorf.

Im Agenturbezirk Düsseldorf werden in diesem Jahr rund 2.600 Unternehmen die Vordrucke zugesendet. Neben der Möglichkeit, die Anzeige in Papierform zu erstatten, kann diese auch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Das ist eine Serviceleistung der Agentur für Arbeit. Unternehmen, die nicht angeschrieben wurden aber dennoch 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Unterlagen direkt bei der Agentur für Arbeit Düsseldorf oder über die Serviceseite www.rehadat-elan.de zu bestellen. Die Serviceseite im Internet bietet neben dem Bestellservice für die Unterlagen auch Hilfen für die Berechnung der Ausgleichsabgabe und die Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht auch die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form.

Arbeitgeber, die Fragen zum Anzeigeverfahren oder zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben, können sich telefonisch an Sükran Solmaz (Telefon: 0211-692-2037), Hans-Peter Seehaber (Telefon: 0211-692-1387) und Benjamin Hutz (Telefon: 0211-692-1133) von der Arbeitsagentur wenden.

Bei Fragen rund um das Thema „Einstellung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung“ sowie Förderungen stehen Arbeitgebern die Spezialistinnen für Rehabilitanden und Schwerbehinderte des Arbeitgeber-Service Düsseldorf, Julia Schamun (Telefon:0211-692-1823), Stephanie Beule (Telefon: 0211-692-1114) und Ulrike Frings (Telefon: 0211-692-1226) gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.