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Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige führt System ins 21. Jahrhundert

Deutscher Kulturrat erfreut über Bestrebungen zur gesetzlichen Alterssicherung für Selbständige:  Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bestrebungen gibt, eine gesetzliche Alterssicherung für Selbständige zu schaffen.  

Im Rahmen des Rentendialogs wurde von verschiedenen Seiten die Notwendigkeit betont, die Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ohne die bestehenden funktionierenden gesetzlichen Sozialversicherungssysteme für Selbständige wie z.B. die Künstlersozialversicherung in Frage zu stellen. Der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme zur Zuschussrente diesen Handlungsbedarf für die Kultur- und Medienberufe unterstrichen und zugleich deutlich gemacht, dass es sich keineswegs um ein Spezialproblem dieser Berufsgruppen handelt.   Beim heutigen Rentendialog wurde von Seiten des BMAS angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Einbeziehung der Selbständigen in die Rentenversicherung auf den Weg gebracht werden soll. Ebenso wurde klar formuliert, dass die bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungssysteme für Selbständige bestehen bleiben sollen. Das gilt, so wurde ausdrücklich erklärt, auch für die Künstlersozialversicherung.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit der Einführung einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Selbständige würde das deutsche Rentenversicherungssystem im 21. Jahrhundert ankommen. In der Wirtschaftskrise erweist sich dieses System als stabil und sicher und zeigt damit seine Zukunftsfähigkeit. Die Einbeziehung der Selbständigen würde den neuen Formen der Selbständigkeit Rechnung tragen, die teilweise eben keinen Lebensentwurf darstellt, sondern temporär angelegt ist. Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind, könnten Rentenansprüche aus einem Guss erwerben. Viele Fragen, die bei der anstehenden Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung geklärt werden müssen wie z.B. die Bemessung des Beitrags, der Beitragseinzug, der Umgang mit schwankenden Einkommen, wurden bei der Künstlersozialversicherung bereits erfolgreich gelöst. Hier kann von den Erfahrungen dieses Systems gelernt werden. Festzuhalten ist, dass eine solide Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Selbständigen vor Altersarmut Schutz bietet.“