Koalition beschließt: Rentenbeitragssatz sinkt
Das Bundeskabinett hat die Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent beschlossen. Die Ermäßigung soll Anfang 2012 wirksam werden und Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zu gute kommen. Möglich wird der Schritt durch die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt, die bei den Rentenkassen die Beitragseinnahmen sprudeln lässt.
Hoffnung auf steigende Renten
Zudem stehen die Zeichen für eine merkliche Rentensteigerung 2012 nach Einschätzung des Arbeitsministeriums gut. „Die Rentenversicherung ist demografie- und zukunftsfest, die Rentenfinanzen sind stabil“, betonte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Berechnungen zufolge wird die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres 2011 voraussichtlich fast 1,4 Monatsausgaben betragen. Laut Gesetz kann der Beitragssatz dann sinken, wenn in den Rentenkassen eineinhalb Monatsausgaben als Reserve angespart sind.
Die Beitragssenkung wirkt sich monatlich mit einem einstelligen Eurobetrag im Geldbeutel der Arbeitnehmer aus. Wer 800 Euro brutto verdient, wird mit 1,20 Euro entlastet. Beim Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beträgt die Entlastung 3,75 Euro. Wer auf ein Bruttomonatsgehalt von 5500 Euro kommt, wird künftig 8,25 Euro mehr in der Tasche haben. Oberhalb davon gibt es im Westen wegen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine leichte Belastung.
Eckpunkte der Pflegereform beschlossen
Die Bundesregierung will die Situation der 1,4 Millionen Demenzkranken in der Pflegeversicherung verbessern. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) stellt dazu Eckpunkte vor, die das Kabinett zuvor gebilligt hatte. So soll unter anderem das Leben von Demenzkranken in alternativen Wohnformen gefördert werden. Auch sollen Familienangehörige bei der ambulanten Pflege dieser Patienten besser unterstützt werden. Bahr will einige der Maßnahmen bereits vor der angekündigten Beitragserhöhung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 realisieren. Konkrete Details nannte der Minister allerdings nicht.
Der Beitragssatz soll um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent steigen. Für den Versicherten bedeutet dies eine Erhöhung von maximal 3,82 Euro monatlich, von denen bei abhängig Beschäftigten die Hälfte der Arbeitgeber übernehmen muss.
Quelle: dpa , dapd , AFP , t-online.de