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Handwerk begrüßt Milderung der „kalten Progression“

Berlin. 07. Dezember 2011. Das Bundeskabinett hat heute Maßnahmen zur Bekämpfung der „kalten Progression“ beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Mit diesen Beschlüssen folgt die Bundesregierung einer langjährigen Forderung des Handwerks. Mit der ab 2013 vorgesehenen Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages wird die verfassungsrechtlich gebotene stärkere steuerliche Freistellung des Existenzminimums umgesetzt; mit der ab 2014 vorgesehenen Rechtsverschie- bung des Einkommensteuertarifs erfolgt zudem ein erster, wenn auch verhaltener Schritt zur Milderung der „kalten Progression“.

Zudem soll die Wirkung der „kalten Progression“ alle zwei Jahre überprüft werden. Das ist richtig. Zur Herstellung der notwendigen Transparenz sollte die Überprüfung jedoch gesetzlich verbindlich festgelegt werden, die jetzige unverbindliche Absichtserklärung im Begründungsteil des Gesetzes reicht nicht aus.“