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Ausweitung der KfW-Förderung seit 1. April 2011

Ab 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet. Das bedeutet, dass künftig alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, mit Fördermitteln energetisch saniert werden können. Bisher war die KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten beschränkt.

„Jetzt können alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, mit unserer Förderung auf Vordermann gebracht werden. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig. Das ist ein wichtiger Schritt für die Sanierung des Gebäudebestands und zur Sanierung klammer kommunaler Kassen. Denn eine Sanierung reduziert die Nebenkosten auf lange Sicht erheblich,“ erläutert Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer die Entscheidung, die ein weiterer Schritt zur Umsetzung der im Energiekonzept formulierten Ziele sei.

Die beiden KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programm-Nr.: 218)“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung (Programm-Nr. 157)“ gelten ab dem 1. April 2011 und umfassen grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite künftig auch für Sanierungsmaßnahmen an z.B. Rathäusern und Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.

Quelle: TGA Fachplaner, TGA-Newletter 3-2011