Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 betrifft nicht nur den Neubau
Ist das Haus gesetzestreu? Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 betrifft nicht nur den Neubau – Über die deutsche Gesetzesflut lässt sich oft streiten. Zu den Vorschriften, die aber wohl unstrittig im Sinne eines „Verbraucherschutzes“ sind, gehört die Energieeinspar-verordnung EnEV 2009, die seit 01.10.2009 gilt.
„Von dieser Verordnung profitieren Immobilienbesitzer und Mieter gleichermaßen“, so die Sprecherin des Dachdecker Verbandes Nordrhein. „Denn hier geht es um bares Geld, das durch die Reduzierung des Energieverbrauchs täglich gespart wird“. Bei Neubauten wird daher von der EnEV 2009 ein maximal zulässiger Jahresprimärenergiebedarf festgelegt. Erreicht werden kann dieser Wert u. a. durch eine entsprechende Wärmedämmung, die – so der Gesetzestext – auch dazu dient, den „sommerlichen Wärmeschutz“ einzuhalten.
Der Dachdecker-Innungsbetrieb spielt hierbei eine maßgebliche Rolle. Schließlich können allein durch die optimale Dämmung des Dachbereichs bis zu 28% des Energiebedarfs eingespart werden. Und auch die Wärmedämmung der Außenwände fällt in den Fachbereich des Dachdeckerhandwerks als Gewerk für die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Eine so genannte vorgehängte Fassade mit darunter liegender Dämmung wird bei entsprechender Ausführung dauerhaft vor Transmissionswärmeverlusten schützen, wie es die EnEV fordert. Auch wenn beheizte Räume z. B. an Erdreich grenzen, ist eine Dämmung vorgeschrieben. Also ebenfalls ein Fall für den Dachdecker, denn die Fundamentabdichtung ist sein „Metier“.
Die aktuelle Energieeinsparverordnung betrifft auch beste-hende Gebäude. Hier gelten z. B. im Rahmen von Sanie-rungen, aber auch bei einem Besitzerwechsel, höhere An-forderungen an den Wärmeschutz. Die obersten Geschoss-decken sind entsprechend zu dämmen, sofern das Dach keine oder keine ausreichende Wärmedämmung vorweist. Hier besteht eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2011. Und auch nach der Reparatur oder Erneuerung von mindestens 10% eines Bauteils sind die aktuellen Werte einzuhalten. Dies kann u. U. bereits beim – durchaus sinnvollen – Aus-tausch alter Dachfenster der Fall sein.
Die finanziellen Aufwendungen in energiesparende Maß-nahmen gehören auf jeden Fall zu den gewinnbringendsten und sichersten Investitionen, die möglich sind. Denn eine Immobilie, die auf dem aktuellen Stand der EnEV 2009 ist, erfährt eine spürbare Wertsteigerung. Bei der Vermie-tung sind zu erwartende niedrige Nebenkosten eines der besten Argumente für die erfolgreiche Vermarktung.
Wichtig für die Besitzer von Immobilien und Bauherren ist allerdings, dass alle Arbeiten, die sich ums Energiesparen drehen, ausschließlich von zuverlässigen Fachbetrieben ausgeführt werden. Die entsprechende Ausführung muss nach ihrem Abschluss, so fordert es die EnEV 2009, mit einer schriftlichen Unternehmererklärung des Handwerkers bestätigt werden.
Zuverlässige und kompetente Partner für diese Arbeiten sind die Dachdecker-Innungsbetriebe in der Nähe. Ihre Anschriften gibt es bei der örtlichen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de