,

Schulhoff: Konzept grundsätzlich überdenken

Basel III darf Mittelstands-Finanzierung nicht einschränken. Handwerksrat mahnt Trennbanken-System und Stärkung des Unternehmenskredits an:  Das NRW-Handwerk fordert, die künftige Eigenkapital-Richtlinie für Banken Basel III so auszugestalten, dass sich die Kreditversorgung für den Mittelstand durch das neue Regel­werk nicht verteuert. Der Handwerksrat, oberstes Beschlußgremium der nordrhein-westfälischen handwerksorganisation, hat am Mittwoch in Düsseldorf einstimmig eine Resolution verabschiedet, die zur mittelstandsgerechten Ausgestaltung von Basel III zehn Verbesserungen gegenüber dem aktuellen Verordnungsentwurf anmahnt:

1.     Genossenschaftsbanken und Sparkassen im Basel-III-System dürfen mit den bei weitem risikoanfälligeren Investmentbanken nicht über einen Leisten geschlagen werden. Das gilt ganz besonders für die Eigenkapitalquoten, die verlangt werden.

2.     Das Geschäft der Investmentbanken muss klar und deutlich vom Geschäft der Depositenbanken getrennt werden.

3.     Um die unterschiedliche Kreditkultur der EU-Staaten bei der Umsetzung von Basel III berücksichtigen zu können, ist es wichtig, dass Basel III nicht per EU-Verordnung, sondern nur als EU-Richtlinie in Kraft gesetzt wird.

4.     Der Unternehmer-Persönlichkeit – entscheidend für den Erfolg eines Betriebes – muss im Basel III-System ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.

5.     Staatsanleihen sollen auch nach Basel III mit Null-Eigenkapital hinterlegt bleiben. Dieser Refinanzierungsvorteil von Staaten gegenüber Unternehmen muss beseitigt werden.

6.     Es muss verhindert werden, dass derivative Geschäfte ohne realwirtschaftlichen Bezug auch durch ein künftiges Basel III bei der Eigenkapitalhinterlegung bevorzugt werden.

7.     Ferner ist zu unterbinden, dass durch Basel III Unternehmenskredite gegenüber Un­ternehmensanleihen hinsichtlich der Eigenkapitalunterlegung benachteiligt werden.

8.     Das den Mittelstandskrediten bisher zugeordnete Risikogewicht von 75 % muss auf 60 % abgesenkt werden. Die Grenze, bis zu der Mittelstandskredite den Vorteil des reduzierten Risikogewichtes erhalten, muss von bisher 1 Mio. auf 2 Mio. Euro Kreditsumme erhöht werden.

9.     Vor Inkraftsetzung ist eine weitere Auswirkungsstudie erforderlich, die die Folgen der Umsetzung der künftigen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln von Basel III für den Mittelstand untersucht.

10.  Mittelfristig ist das manipulationsanfällige System der Risikogewichtung einer grund­legenden Überprüfung zu unterziehen.

„Das ändert aber nichts daran, dass das Basel-System im Mittelstand generell auf große Skepsis stößt. Das gesamte System der sog. Risikogewichtung von Krediten, von der die aufsichtsrechtlich verlangte Eigenkapitalhinterlegung abhängt, ist in hohem Maße mani­pula­tionsanfällig. Es setzt Wissen über die Zukunft voraus, das niemand besitzt. Deshalb muss dieses System, das in der Finanzkrise als Brandbeschleuniger gewirkt hat, mittel­fristig einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden,“ mahnte der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags, Prof. Wolfgang Schulhoff ein grundsätzliches Überdenken des Basel-Konzeption zur Eigenkapitalvorsorge der Banken an.