Gewährleistungsfalle wird geschlossen
Zu dem von den Regierungsfraktionen geschlossenen Kompromiss für eine Reform des Gewährleistungs- und Bauvertragsrechts erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
Die Reform wird die rechtliche Situation für Handwerker in Gewährleistungsfällen spürbar verbessern. Damit ist sie ein großer Erfolg für das Handwerk. Die Berichterstatter der Fraktionen stellen mit ihrem Kompromiss klar, dass künftig derjenige für die Folgen mangelhafter Materialien haften muss, der die Materialfehler zu verantworten hat. Das ist richtig und gerecht.
Zudem korrigiert der Bundestag den ursprünglichen Gesetzentwurf in zentralen Punkten. So wird der Geltungsbereich der Reform deutlich erweitert, damit alle Handwerker und sonstigen materialverarbeitenden Unternehmer von der neuen Rechtslage profitieren.
Eine gesetzlich festgeschriebene AGB-Festigkeit der neuen Ansprüche hätte zu mehr Rechtsklarheit geführt. Die nun gefundene Lösung ist aber eine geeignete Grundlage, kleine Betriebe vor unangemessenen AGB-Klauseln zu schützen. Wichtig wird deshalb sein, dass sich die neuen Ansprüche in der Geschäftspraxis etablieren und der AGB-Schutz tatsächlich wirkt.