Handwerk begrüßt Schwellenwert im Entgelttransparenzgesetz
Zu den vom Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkten für ein Entgelttransparenzgesetz erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:
“Das Handwerk hegt weiter grundsätzliche Vorbehalte, was die Wirksamkeit eines Entgelttransparenzgesetzes angeht, das für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen soll. Ungeachtet dessen greifen die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkte immerhin wesentliche Kritikpunkte des Handwerks auf.
Dies gilt insbesondere für die geplante Festschreibung eines Schwellenwertes von 200 Beschäftigten, ab dem ein individueller Auskunftsanspruch von Beschäftigten über betriebliche Entgeltstrukturen bestehen soll. Damit werden gerade die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks von den damit drohenden erheblichen bürokratischen Belastungen befreit. So begrüßenswert auch die weiteren Privilegierungen von tarifgebundenen Unternehmen hinsichtlich des Auskunftsanspruchs sind, so muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren aber rechtssicher geklärt werden, wie in Unternehmen ohne Betriebsrat dieser Auskunftsanspruch in der Praxis durchzuführen ist. Wichtig ist zudem, dass die ursprünglich vorgesehene Vorgabe, Betriebe bei Stellenausschreibungen zur Angabe eines Mindestentgelts zu verpflichten, nun vom Tisch ist.
Es bleiben Zweifel, ob die vorgesehenen gesetzgeberischen Maßnahmen geeignet sind, die strukturellen Ursachen einer vermeintlichen Entgeltungleichheit zwischen Männer und Frauen zu verändern. Wir brauchen keine komplizierten gesetzlichen Regelungen, sondern insbesondere einen Ausbau der Kinderbetreuung oder verstärkte Initiativen zur Änderung des Berufswahlverhaltens von Frauen.“