Erfolg für das Kosmetiker-Gewerbe: Kosmetik arbeitet künftig meisterlich

12 Jahre nach Einführung einer dualen Ausbildung tritt zum 1. Juli 2015 erstmalig auf Grundlage der Handwerksordnung eine Meisterprüfungsverordnung für dieses handwerksähnliche Gewerbe in Kraft.

Am 16. Januar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Meisterprüfungsverordnung erlassen.
Heute wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de).

Nach der Schaffung eines eigenständigen dualen Ausbildungsberufs im Jahre 2003, in dem gegenwärtig rund 500 junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung erhalten, war die Entwicklung einer Meisterprüfungsverordnung ein weiterer, konsequenter berufsbildungspolitischer Schritt. Zwar bildet die Meisterqualifikation im Kosmetiker-Gewerbe keine Voraussetzung für die selbständige Gewerbeausübung, allerdings wird hiermit ein bundeseinheitlicher Fortbildungsstandard auf Meisterebene etabliert, der für Kunden ein verlässliches Qualitätssiegel darstellt.

Die Meisterprüfungsverordnung orientiert sich an dem breiten und kundenorientierten Dienstleistungsspektrum der Kosmetikbetriebe, das von der Entwicklung individueller Behandlungs- und Pflegekonzepte, über die kosmetische Hand- und Fußpflege bis hin zu apparativen kosmetischen Behandlungen reicht. Neben der vertiefenden Vermittlung fachlicher Kompetenzen liefert die Meisterausbildung aber auch das notwendige kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Rüstzeug für die erfolgreiche Gründung und Leitung von Kosmetikbetrieben.

Quelle: ZDH

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