Stopp der Aufzeichnungsbürokratie beim Mindestlohn!
Angst vor einer unverhältnismäßigen Aufzeichnungsbürokratie herrscht im Handwerk. Grund sind die praxisfernen Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns, die der Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthält. „Tausende Betriebe und hunderttausende gut verdienende Beschäftigte werden damit unnötig gegängelt“, kritisiert der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke. Hier darf nach Meinung des Handwerks kein Schutzbedürfnis künstlich konstruiert werden. Auch die bewährte Kultur der Vertrauensarbeitszeit darf nicht beschädigt werden.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, nur Führungskräfte mit einem Monatsentgelt über 4.500 € und mit einer herausgehobenen arbeitsrechtlichen Stellung von den Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes zu befreien. „Das ist eine Placebo-Verordnung“, so Schwannecke. Zumindest, so fordert er, müssen kaufmännisch/technische Angestellte, die ohnehin weit über dem Mindestlohn vergütet werden, von unnötigen Aufzeichnungspflichten befreit werden. Damit würden auch die Vollzugsbehörden entlastet. Schwannecke: „Wir erwarten auch weiterhin eine effektive Kontrolle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in besonders betroffenen Branchen.“