Entsendegesetz: Nationale Kontrollen nicht einschränken

Das Ergebnis der Trilogverhandlungen zur Durchsetzungsrichtlinie zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat wurde heute vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europaparlaments bestätigt. Dazu erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

 „Nationale Kontrollen zur Einhaltung von Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung dürfen seitens der EU nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Das heutige Ergebnis geht daher in die richtige Richtung. Das betrifft vor allem die Bestimmungen in Artikel 9 der Durchsetzungsrichtlinie, die den Umfang der nationalen Kontrollmaßnahmen regeln. Mit ihnen wird gewährleistet, dass Vollzugsbehörden – in Deutschland der Zoll bzw. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – auch künftig verdachtsunabhängig und flächendeckend die Einhaltung der Entsendebestimmungen nach dem Arbeitnehmer-Entsende­gesetz kontrollieren können. Der ZDH hatte sich von Beginn an für eine offene Liste eingesetzt, um den für effektive Kontrollen erforderlichen Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten zu erhalten. Gleiches muss für die bewährten Verfahren zur Feststellung von Fällen der Scheinselbständigkeit gelten.

Die Generalunternehmerhaftung soll laut Artikel 12 der Durchsetzungsrichtlinie nun europaweit verpflichtend für den Bausektor eingeführt werden. Auch sie darf nicht zu Änderungen des bewährten Regelungssystems in Deutschland führen. Denn in Deutschland und in einer Reihe von weiteren EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits entsprechende Haftungssysteme. Diese dürfen durch die Einführung einer gesamteuropäischen Generalunternehmerhaftung nicht beeinträchtigt werden.

Das Handwerk erwartet, dass die Durchsetzungsrichtlinie nach abschließender Annahme durch das Plenum des Europäischen Parlaments und des Rats in nationales Recht umgesetzt wird – unter Berücksichtigung der bestehenden Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.“