Breitband-Ausbau im ländlichen Raum notwendig
DBV und ZDH: Schnelles Internet ist Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg
In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sich Bauernverband und Handwerk für einen Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum aus. Die Verbände kritisieren die Versorgungsrate von lediglich 10 Prozent und warnen davor, große Teile des Landes von Zukunftstechnologien abzuschneiden.
Gemeinsames Papier von DBV und ZDH:
„Die Versorgung mit schnellem Internet ist eine entscheidende Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und Lebensqualität in ländlichen Räumen. Die Arbeitsfähigkeit sowie die Bildungs- und Informationsmöglichkeiten der dort lebenden und arbeitenden Unternehmerfamilien aus Landwirtschaft und Handwerk hängen davon ebenso ab wie die Standortentscheidungen anderer Unternehmen und von Versorgungseinrichtungen. Nicht zuletzt hängt vom schnellen Internet auch die nachhaltige Sicherung der Fachkräfteversorgung ab. DBV und ZDH weisen darauf hin, dass sich die Anforderungen an die Qualität der Breitbandanschlüsse in ländlichen Räumen genauso stellen wie in Ballungszentren.
Gerade in vielen ländlichen Räumen ist die Breitbandversorgung jedoch nach wie vor höchst unbefriedigend. Im Hochleistungsbereich von 50 Mbit/s und mehr liegt die Versorgungsrate in den ländlichen Gebieten deutlich unter 10 Prozent. Zur Sicherung und Förderung attraktiver und zukunftsfähiger Lebens- und Wirtschaftsräume bedarf es aber auch in ländlichen Räumen eines hochleistungsfähigen Internets. Da das Marktumfeld sowie die bislang etablierten öffentlichen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um ländliche Gebiete in absehbarer Zeit mit schnellem Internet zu versorgen, fordern ZDH und DBV ein umfassendes Breitband-Ausbauprogramm für den ländlichen Raum. Hier stehen Bund und Länder in der Verantwortung. Kommunale, regionale und unternehmerische Initiativen sind mit einzubeziehen.
Hinreichend hohe Übertragungsraten lassen sich mit den vorhandenen, in weiten Teilen immer noch kupferbasierten Netzen nicht zukunftssicher verwirklichen. Funkbezogene LTE-Standards oder Vectoring-Technologien zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kupferanschlussleitungen können und sollen zwar die Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen sicherstellen und verbessern. Sie werden aber in der Gesamtheit für die meisten Regionen nur Übergangslösungen darstellen. Das Ziel muss vielmehr der flächendeckende Ausbau moderner hochleistungsfähiger Zukunftstechnologien sein. Nach heutigem Kenntnisstand ist dies auch in absehbarer Zukunft eine Infrastruktur auf der Basis von Glasfaserkabel. Nur so können hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von 50 Mbit/s und mehr sichergestellt werden. Das bedeutet, dass auch im ländlichen Raum das Telefonkupfernetz – zumindest bis zu den geschlossenen Siedlungseinheiten – durch ein Glasfasernetz ergänzt werden muss. Dabei gilt: je näher die Glasfaser an den Endanschluss heranrückt, umso höhere Übertragungsraten lassen sich erreichen. Glasfaser ist die Zukunftstechnik für die ländlichen Räume, die möglichst nah auch an die Nutzer in peripheren ländlichen Gebieten herangeführt werden muss.
Ein umfassendes Breitband-Ausbauprogramm für den ländlichen Raum, das über ein Artikelgesetz „Ausbau von Hochleistungsinternet im ländlichen Raum“ ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit den Ländern rasch umzusetzen ist, muss folgende Elemente beinhalten:
- Um Synergien besser zu nutzen, sind gerade beim Ausbau des relativ teuren Glasfasernetzes größere, gemeindeübergreifende und mit der ansässigen Wirtschaft abgestimmte Ansätze und Strategien zu forcieren und zu unterstützen. Durch die Zulassung von mehreren Gemeinden zu einem Konzessionsgebiet kann die Position gegenüber den Telekommunikationsunternehmen bzw. die Chancen zur Bildung regionaler Konsortien gestärkt werden.
- Glasfasernetze brauchen grundbuchähnliche Register, um sie besichern zu können. Durch die Eintragung in ein bundesweites Register können Kreditfinanzierungen durch Banken erleichtert werden.
- Der Netzausbau im Rahmen der Energiewende muss den Aufbau moderner Telekommunikationsinfrastrukturen mit im Blick haben. Synergien können hierbei durch eine integrale Planung und Umsetzung entstehen. Dazu müssen allerdings noch die entsprechenden rechtlichen Vorgaben geschaffen werden.
- Die beiden Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben GAK und GRW müssen ebenso wie die Förderprogramme von LR und KfW noch stärker auf die Finanzierung von leistungsfähigen Breitbandnetzen und regionale Initiativen ausgerichtet und ausgebaut werden. Europäische Förderinstrumente wie
ELER und EFRE sind in diese Maßnahmen zu integrieren. - Im steuerlichen Bereich sind sowohl für Telekommunikationsunternehmen als auch für Internet nutzende Betriebe (Handwerk, Landwirtschaft, andere) und Haushalte Anreize zum Ausbau von Hochleistungsnetzen (Glasfasernetzen) zu verbessern.
- Beim Zugang zu den Netzen und Knoten des schnellen Breitbands ist Wettbewerbsneutralität herzustellen.
- Für neue Erschließungsgebiete sowie bei infrastrukturellen Instandsetzungsarbeiten, die von der öffentlichen Hand durchgeführt werden, müssen wirkungsvolle Anreize zum Ausbau von Hochleistungsnetzen (Glasfasernetzen) geschaffen werden, und das vor allem in Planungsrichtlinien, bei Normen und durch Standardisierung von Übergabepunkten. Wie bereits bei anderen Infrastrukturen, z.B. Wasser und Abwasser, muss die Qualität der Anschlüsse genau definiert sein.
- Die Raumordnungs-, Straßen- und Baugesetzgebung von Bund und Ländern sind in Verbindung mit dem novellierten Telekommunikationsgesetz konsequent und zügig auf den Ausbau von Internet-Hochleistungsnetzen auszurichten.
Um ein derartiges Breitbandausbauprogramm möglichst rasch und wirkungsvoll umzusetzen, muss der Bund entsprechende Arbeitsressourcen bereitstellen. Ganz wesentlich dabei ist die planerische Handlungsfähigkeit.
Der örtliche Mittelstand ist als Nachfrager wie als Anbieter von Diensten und Techniken in Strategien und Maßnahmen des Breitbandausbaus in ländlichen Räumen einzubeziehen.“
Quelle: ZDH