Handwerk begrüßt Inkrafttreten des neuen Anerkennungsgesetzes
Anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens des „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ am 1. April erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler:
„Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur besseren Arbeitsmarktintegration von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Für den Bereich der Wirtschaftsgruppe Handwerk sind die Handwerkskammern mit der Durchführung der Gleichwertigkeitsfeststellung betraut.
Im Rahmen der Verfahren werden ausländische Berufsqualifikationen mit inländischen Abschlüssen verglichen. Die auf dieser Grundlage getroffenen Feststellungen über die Gleichwertigkeit der Qualifikationen bieten Transparenz nicht nur für die Inhaber der ausländischen Berufsqualifikationen, sondern auch für potentielle Arbeitgeber im Handwerk. Die Gleichwertigkeitsbescheinigung bietet eine konkrete und leicht verständliche Aussage über die Inhalte der jeweils vorgelegten ausländischen Berufsqualifikationen. Damit werden auch etwaige wesentliche Unterschiede zum deutschen Abschluss – als Geselle oder Meister – deutlich. Die Handwerkskammern machen gegebenenfalls Angebote zur Nachqualifizierung.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein klarer Rechtsrahmen geschaffen. Davon werden sowohl Fachkräfte profitieren, die zukünftig nach Deutschland kommen, als auch diejenigen, die bereits in Deutschland leben und eine ihren Qualifikationen entsprechende Beschäftigung anstreben. Das Gesetz wird so zur Fachkräftesicherung in vielen Berufsfeldern beitragen. Umfassend kann das aber nur gelingen, wenn auch die Bundesländer schnell vergleichbare Regelungen für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Abschlüsse einführen.“