Neuer Luftreinhalteplan für die Ruhrgebietsstädte
Neue Umweltzone: Am 15. Oktober 2011 ist der neue Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft getreten. Er besteht aus den drei Teilplänen West (Regierungsbezirk Düsseldorf mit den Städten Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen), Nord (Regierungsbezirk Münster mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel) sowie Ost (Regierungsbezirk Arnsberg mit den Städten Herne, Bochum und Dortmund). Somit wird zum 1. Januar 2012 im Ruhrgebiet eine einzige große zusammenhängende Umweltzone eingerichtet, die von Duisburg bis Dortmund reicht. Die durch das Ruhrgebiet führenden Autobahnen sind von der Regelung ausgenommen.
Bis Ende 2012 dürfen innerhalb dieser Umweltzone nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 fahren, d.h. die eine Umweltplakette erhalten haben. Zum 1. Januar 2013 wird das Fahrverbot auf Fahrzeuge mit einer roten Plakette ausgedehnt. Ab 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette die Umweltzone befahren.
Die Plaketten werden von AU-Werkstätten, Prüfstellen (TÜV, DEKRA) und Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben. Es genügt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Kfz-Schein).
Der Handwerkerparkausweis als Durchfahrtberechtigung durch die Umweltzonen hat in die Ausnahmeregelungen keine Aufnahme mehr gefunden. Die bisherige Regelung läuft Ende 2011 aus.
Innerhalb Nordrhein-Westfalens werden Ausnahmegenehmigungen zum Befahren einer Umweltzone, die von der Kommune, in dem ein Betrieb seinen Sitz hat, ausgegeben werden, in den anderen Gebietskörperschaften anerkannt (wechselseitige Anerkennung). So wird vermieden, dass Betriebe mit großem Einsatzgebiet nicht in mehreren Städten bzw. Kreisen jeweilige Ausnahmegenehmigungen beantragen müssen.