Neues Gemeindewirtschaftsrecht
Düsseldorf/ Köln, 17.12.2010. Bündnis von Stadtwerken und Handwerk für neues Gemeindewirtschaftsrecht – Kommunale Versorgungsunter-nehmen dürfen sich in erweitertem überörtlichem Rahmen energiewirtschaftlich betätigen. Das Handwerk bleibt für Leistungen innerhalb der Kundenanlage hinter dem Hausanschluss zuständig. Auf diesen Nenner lässt sich die Arbeitsteilung zwischen Stadtwerken und Privatwirtschaft im neuen NRW-Gemeindewirtschaftsrecht bringen. Der Landtag hat am Donnerstag das Gesetz zur „Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ verabschiedet, das einen entsprechenden gemeinsamen Formulierungsvorschlag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstages (NWHT) enthält.
Dr. Hermann Janning, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg AG, begrüßt den gemeinsamen Schulterschluss mit dem Handwerkstag: „Der gemeinsame Formulierungsvorschlag ist ein vernünftiger Interessensausgleich. Die Stadtwerke können damit im wettbewerblich organisierten Energiemarkt beweglicher agieren und im Interesse ihrer Eigentümer, den Kommunen, am Markt bestehen. Mit der der gemeinsamen Initiative machen wir deutlich, dass es eine gute Zusammenarbeit mit dem Handwerk gibt.“ NWHT-Präsident Prof. Wolfgang Schulhoff betont ebenfalls, Stadtwerke und Handwerk hätten den Willen demonstriert, die Zukunft der Bürger gemeinsam zu gestalten. Dies sei fraktionsübergreifend im Landtag auch so gewürdigt und mitgetragen worden.
Ansprechpartner:
NWHT: Alexander Konrad M.A., t. 0211/ 8795-140
VKU: Carsten Wagner, t. 030/ 58580-220