Nachdem der Bundesrat am 20. Dezember 2019 das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften verabschiedet hat, ist das Gesetz am 13. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist einen Tag nach Verkündung, somit am Freitag, 14. Februar 2020, in Kraft getreten.

Damit ist die jahrelang geforderte Wiedereinführung der Meisterpflicht unter anderem für die bislang zulassungsfreien Gewerke der Raumausstatter, Parkettleger, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Orgel- und Harmoniumbauer, Glasveredler, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger sowie Rollladen- und Sonnenschutztechniker erfolgreich abgeschlossen worden. Die jahrelangen Bemühungen haben sich ausgezahlt!