Neues Datenschutzrecht ab Mai 2018 – Bußgelder und Abmahnungen drohen
Bereits in unserer letzten Ausgaben haben wir Sie darüber informiert, dass ab 25.05.2018 wichtige Änderungen des neuen Datenschutzrechtes von allen Handwerksbetrieben zu beachten sind. So muss z.B. jede Internetseite eine Datenschutzerklärung aufweisen. Betriebe bei denen 10 Mitarbeiter Zugang zu Kundendaten oder sonstigen Daten haben, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dabei reicht es schon aus, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise auf einen Auftragszettel eine Kundenadresse liest. Insofern dürften fast alle Betriebe mit 10 Mitarbeitern oder mehr von dieser Verpflichtung betroffen sein. Zum Datenschutzbeauftragten kann ein eigener Mitarbeiter geschult werden oder man kann diese Leistung auch von einem externen Anbieter einkaufen. Der Datenschutzbeauftragte darf jedoch kein Mitglied der Geschäftsführung sein und hat außerdem Sonderkündigungsschutz.
Die neuen Datenschutzregeln bringen außerdem u.a. Informationspflichten gegenüber Kunden bei Erhebung von Daten und verlangen Maßnahmen zur Datensicherung der EDV-Anlage. Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften können die zuständigen Behörden hohe Bußgelder verhängen. Darüber hinaus drohen Abmahnungen durch Rechtsanwälte, die Konkurrenten oder Kunden von Ihnen vertreten. Insbesondere wenn Ihre Internetseite nicht den Anforderungen des Datenschutzgesetzes genügt oder wenn Kunden erfahren, dass Sie mit den gespeicherten Daten nicht gemäß den Bestimmungen umgehend. Insofern ist es wichtig gerade die Außendarstellung des Unternehmens „datenschutzkonform“ zu gestalten. Das Thema ist zu komplex um alle Einzelheiten in einem Artikel zu bearbeiten.
Die Handwerkskammer lädt zu zwei kostenlosen Informationsveranstaltungen zur neuen Datenschutzgrundverordnung ein. Die Termine sind der 07.05.2018, 17:30 Uhr in Düsseldorf und der 08.05.2018, 17:30 Uhr in Oberhausen. Weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen können Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer www.kh-duesseldorf.de/dsgvo entnehmen. Dort können Sie sich auch zu der Veranstaltung anmelden. Sofern weitere Veranstaltungen zu diesem Thema auf Grund der hohen Nachfrage stattfinden, werden Sie ebenfalls auf dieser Seite aufgeführt.
Die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf beschäftigt sich ebenfalls intensiv mit diesem Thema. Dabei wird zurzeit geprüft, ob die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf über ihre Dienstleistungsgesellschaft für ihre Mitgliedsbetriebe die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten anbietet. Wir werden hierüber kurzfristig weiter informieren.