Gesetz zur Streitschlichtung verfehlt sein Ziel
Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz über alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Bundesregierung vergibt mit ihrem Gesetzesentwurf die Chance, außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland zu fördern. Diese kann nur zum Erfolg führen, wenn sie für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen Vorteile bringt. Der Gesetzentwurf verwehrt Unternehmern jedoch Verfahrensrechte, belastet sie mit unverhältnismäßig hohen Gebühren und macht die außergerichtliche Konfliktlösung damit unattraktiv. Die vorgesehenen Regelungen werden in der Praxis scheitern.
Mit der geplanten Einführung eines flächendeckenden Netzes an Streitschlichtungsstellen geht die Bundesregierung zudem weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus und schafft uneinheitliche, ineffiziente und kostenintensive Strukturen. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung zur Einrichtung und die Kosten der Verbraucherschlichtung der Wirtschaft aufgebürdet werden. Die Handwerkskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Eine Verpflichtung, außergerichtliche Streitbeseitigungsstellen einzurichten, die in erster Linie dem Verbraucherschutz dienen, würde gegen dieses Mandat verstoßen.“