Baugewerbe: Neuregelung der Aus- und Einbaukosten endlich umsetzen!

Handwerk und Mittelstand erwartet die entsprechende Reform! „Wir verstehen nicht, wo das Problem liegt! Nachdem die Große Koalition den dringenden Reformbedarf erkannt und das Thema im Koalitionsvertrag verankert hatte, scheint sich die Umsetzung zu verzögern. Nun soll die Neuregelung der Ein- und Ausbaukosten offenbar mit der Reform des Bauvertragsrechts verbunden werden. Das ist absolut unnötig und unverständlich! Wir fordern die Bundesregierung auf, hierzu einen eigenständigen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Problem ist seit Jahren bekannt und die Vorgabe des Koalitionsvertrages glasklar.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa heute in Berlin.

Zum Hintergrund:

Nach gegenwärtiger Rechtslage bekommt ein Handwerker bei Mängeln infolge fehlerhafter Bauprodukte die Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau eines neuen Produktes nicht erstattet. Die finanziellen Folgen aus der Mangelhaftigkeit des Materials treffen also den Bauunternehmer, obwohl dieser den Mangel nicht verursacht hat. Da die Aus- und Einbaukosten die Materialkosten häufig um ein Vielfaches übersteigen, ist die Frage, ob der Bauunternehmer den Verkäufer bezüglich der Aus- und Einbaukosten in Regress nehmen kann, von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Pakleppa weiter: „Die Verlagerung der Haftungsverantwortung des Herstellers auf den Handwerker benachteiligt diesen völlig unangemessen. Der Verursacher eines Produktmangels soll für diesen auch einstehen müssen – das ist die zentrale Forderung des Baugewerbes bei der anstehenden Überarbeitung des Mängelgewährleistungsrechts hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten.“

Nachdem das Bundesjustizministerium im Februar 2015 ein Symposium zu diesem Thema veranstaltet hatte, hat das Bundesjustizministerium grundsätzliche Vorstellungen für eine Regelung dieses Problems entwickelt, die wir ausdrücklich unterstützen und einen Gesetzentwurf für den Sommer dieses Jahres angekündigt.

Offenkundig möchte das Ministerium den Gesetzentwurf zu den Aus- und Einbaukosten nun mit dem Entwurf für ein gesetzliches Bauvertragsrecht koppeln. „Dieses Verfahren lehnen wir ab, weil wir fürchten, dass die Diskussion über ein gesetzliches Bauvertragsrecht zu einer größeren Kontroverse führen wird, so dass eine sachgerechte Reform der Aus- und Einbaukosten dieser Kontroverse zum Opfer fallen wird. Wir fordern daher den Bundesjustizminister auf, einen separaten Gesetzentwurf zu den Aus- und Einbaukosten vorzulegen. Die Regierung hat ihre Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Rente, zum Mindestlohn und vielem anderen 1:1 umgesetzt, das erwarten wir nun auch bei der Regelung zu den Ein- und Ausbaukosten.“ So Pakleppa abschließend.