Handwerk kritisiert: Hersteller wälzen Verantwortung für Mängel ab
Der Verursacher eines Produktmangels soll für diesen auch einstehen müssen – das ist die zentrale Forderung des Handwerks bei der anstehenden Überarbeitung des Mängelgewährleistungsrechts hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten. Stein des Anstoßes: Nach gegenwärtiger Rechtslage bekommt ein Handwerker die Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau eines neuen Produktes nicht erstattet. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Der Verbraucher muss ein mangelhaftes Produkt ersetzt bekommen. Doch die Verlagerung der Haftungsverantwortung des Herstellers auf den Handwerker benachteiligt diesen völlig unangemessen.“
In der Veranstaltung „Wer trägt die Kosten mangelhafter Baumaterialien?“ am 24. Februar 2015 beklagt das Handwerk: In der Praxis sind der Zeitaufwand und die daraus resultierenden Arbeitskosten oftmals viel höher als der Wert des Produktes. Das geht bisher zu Lasten der Handwerksbetriebe. Die Große Koalition hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und eine entsprechende Vereinbarung zur Reform des Mängelgewährleistungsrechts im Koalitionsvertrag verankert.
Schwannecke: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine wissenschaftliche Expertengruppe beauftragt hat, Lösungswege zu eruieren. Die Ergebnisse der heutigen Fachtagung müssen zügig in eine Korrektur des Gesetzeswortlauts münden.“
Quelle ZDH