Förderung Rußpartikelfilternachrüstung 2015, weitere Fördermaßnahmen für emissionsarme Fahrzeuge und E-Mobile
Neues Programm zur Förderung der Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern, KfW-Förderung für emissionsarme Nutzfahrzeuge und E-Mobile, Ausnahmeregelung für E-Mobile bis 4,25 Tonnen zur Nutzung von Pkw-Führerscheinen:
2015 fördert die Bundesregierung wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. 2014 hatte es im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren keine Unterstützung gegeben. Die Zuschussförderung in Höhe von 260 Euro kann für alle Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und 31. Dezember 2015 erfolgen, in Anspruch genommen werden. Ein Förderantrag muss spätestens bis zum 15. Februar 2016 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Eine Förderung ist jedoch nur bis zur Ausschöpfung des von der Bundesregierung zur Verfügung ge-stellten Budgets von 30 Millionen Euro möglich. Da die letzten Förderprogramme aufgrund hoher Nachfrage schon früher beendet werden mussten, sollten interessierte Unternehmen mit Nachrüstungen nicht bis in die zweite Jahreshälfte warten.
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