10 Regeln zum fachgerechten Einbau von Wärmedämm-Verbundsystemen
Auf der letzten Innungsversammlung der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf am 12. Mai 2014 im Maxhaus informierte der Geschäftsführer des Fachverbandes WDVS e.V. Dr. Wolfgang Setzler die Anwesenden im Rahmen eines umfangreichen Vortrages über das Thema Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS). Dabei wurde auch der Nutzwert für die Kunden, das Brandverhalten, neue Vorschriften und das Rücknahmesystem erläutert.
Bei der fachgerechten Planung und dem vorschriftsmäßigen Einbau von WDV-Systemen sollten 10 Goldene Regeln beachtet werden:
Regel Nr. 1:
Es ist die Aufgabe des Planers (Architekten, Bauingenieurs),
- die Einhaltung amtlicher Vorschriften sicher zu stellen;
- Art und Umfang der Leistung festzulegen;
- die Qualität der zum Einsatz kommenden Materialien zu bestimmen.
Ohne Mitwirkung eines Architekten übernimmt der Fachhandwerker die Aufgabe und Verantwortung des Planers.
Regel Nr. 2:
Es ist auf detailgenaue Ausschreibungen und deren Einhaltung bei der Ausführung zu achten. Dies gilt insbesondere auch für die Angaben der Systemhersteller in den Zulassungen.
Regel Nr. 3:
Für die Verarbeitung sind nur qualifizierte Fachhandwerksbetriebe auszuwählen. Die Weitergabe an Subunternehmer ist wann immer möglich auszuschließen. Wenn es ein Subunternehmer sein muss, ist er auf einen entsprechenden Qualitätsstandard zu verpflichten und regelmäßig zu kontrollieren.
Regel Nr. 4:
Es ist zu kontrollieren, dass alle Systembestandteile zulassungskonform vom Zulassungsinhaber geliefert und eingebaut werden.
Regel Nr. 5:
Die ausgeführten Arbeiten sind zu überwachen. Am besten nach der 5-Finger-Methode®: Untergrundprüfung, Plattenverklebung, Anschlussdetails, Armierungsschicht, Schlussbelichtung.
Regel Nr. 6:
Teilabschnittskontrollen sind zu dokumentieren und die ordnungsgemäße Ausführung muss vom Unternehmer bestätigt werden. Die Unternehmererklärung muss vom Bauherrn 5 Jahre aufbewahrt werden.
Regel Nr. 7:
Besonders zu beachten ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Brandschutzbestimmungen.
Achtung: Es gibt länder- und regionalspezifische Sonderbestimmungen, die über die MBO hinausgehen.
Regel Nr. 8:
Die Ausführung der Dübel ist zu kontrollieren, insbesondere dann, wenn bauaufsichtlich zugelassene Befestigungselemente zwingend vorgeschrieben sind.
Regel Nr. 9:
Es ist auf die Qualität der Systemprodukte zu achten, denn billig kann am Ende teuer werden. Insbesondere dann, wenn das WDVS starken Beanspruchungen ausgesetzt ist.
Bedenken sind anzumelden, wenn die Ausschreibung nicht ausreichend auf die Beanspruchung eingeht oder nicht den technischen Regeln entspricht.
Regel Nr. 10:
Wann immer möglich, ist ein Wartungs- und Kontrollvertrag zu vereinbaren, denn regelmäßig gewartete WDV-Systeme haben eine höhere Lebensdauer und bleiben viel länger schön.
Die sich anschließende lebhafte Diskussion zeigte, dass dieser hochinformative Vortrag reges Interesse bei den Innungsmitgliedern hervorrief. Der gesamte Vortrag kann auch über die Innungsgeschäftsstelle angefordert werden unter beate.kwiotek@kh-duesseldorf.de oder (0211) 36 70 739.