Keine Verschärfung der Erbschaftsgesetze

Auch künftig müssen Handwerker ihren Betrieb vererben können, ohne dass die Fortführung und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze in Gefahr geraten, fordert ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer im Interview mit Kölner Stadt-Anzeiger/Berliner Zeitung (30. Juli 2014). Wollseifer sieht ansonsten „zehntausende Jobs bedroht“.

Herr Wollseifer, Sie haben Anfang des Jahres das Amt des Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks angetreten. Zeitgleich hat die Große Koalition ihre Arbeit aufgenommen. Wer hatte den besseren Start und wer hat bislang mehr Ziele erreicht?

Hans Peter Wollseifer: Die Maßnahmen, die die Bundesregierung im vergangenen halben Jahr auf den Weg gebracht hat, tun dem Handwerk nicht gut. Viele Überzeugungen  sind auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert worden. Die SPD wollte keine Mütterrente, die CDU keine Rente mit 63. Jetzt haben wir beides. Von der Großen Koalition bin ich also etwas enttäuscht…

Beschlossen wurde auch ein flächendeckender Mindestlohn. Sie sagen, dass das Handwerk gut bezahle. Dann dürften 8,50 Euro doch kein Problem sein?

Wollseifer: Tarifliche Mindestlöhne im Handwerk liegen deutlich über 8,50 Euro. Drei Branchen, darunter die Frisöre, wollen mit ihren Tariflöhnen in den kommenden beiden Jahren nachziehen. In Ostdeutschland könnte es Probleme für die Betriebe geben – denn bei einem staatlich festgesetzten Mindestlohn werden regionale Unterschiede eben nicht berücksichtigt, anders als bei den Verhandlungen der Tarifparteien vor Ort.

Gewerkschaften sind Ihnen als Ansprechpartner also lieber?

Wollseifer: Es ist für mich völlig unverständlich, wie die Gewerkschaften ohne Not und  freiwillig die Tarifautonomie aufgeben konnten. In dem Moment, in dem der Staat eingreift, ist sie doch zerstört. Die Politik wird künftig vor jeder Wahl die Höhe des Mindestlohns zum Thema machen. Ein Politiker wird dann mehr anbieten als der nächste. Das wird die gesamte Tarifentwicklung beeinflussen, was nicht nur für das Handwerk zum Problem würde. Die Einmischung der Bundesbank in diesen Tagen ist da ein erster Ausblick.

Das Bundesverfassungsgericht  prüft derzeit, ob Personen, die einen Betrieb erben, bei der Erbschaftssteuer zu sehr begünstigt werden.  Welche Konsequenzen hätte eine Verschärfung für das Handwerk?

Wollseifer: Sollte es zu einer deutlichen Verschärfung der gesetzlichen Regelungen kommen, droht  das Ende für viele Betriebe. Es muss auch künftig sichergestellt werden, dass Inhaber ihre Firma vererben können, ohne dass das Unternehmen mit seinen Arbeitsplätzen durch zu hohe Erbschaftssteuern in seinem Bestand gefährdet wird. Das gilt insbesondere für Firmen, in denen ein Großteil des Betriebsvermögens in teuren Anlagen steckt. Nehmen Sie etwa Bäckereien mit großen Backstraßen – die haben teure computergesteuerte Öfen, aber eine eher dünne Kapitaldecke.

Kleine Firmen mit weniger als 20 Mitarbeitern werden im Erbfall derzeit noch begünstigt. Fallen nicht auch die meisten Handwerksunternehmen darunter?

Wollseifer: Schon jetzt sind einige zehntausend leistungsfähige Handwerksbetriebe mit großer Ausbildungsleistung nicht begünstigt. Eine Herabsetzung der Verschonungsregelung  von zwanzig auf zehn Mitarbeiter hätte für das Handwerk daher gravierende Folgen. Dazu kommt: Großunternehmen haben das Kapital, Spezialisten für die Beratung einzukaufen, um die Erbschaftssteuerlast zu mindern. Ein normaler Handwerksbetrieb hat gar nicht die Möglichkeiten, spezielle Firmen-Konstrukte aufzubauen und zur Steuervermeidung zu nutzen.

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Quelle: ZDH