Rückkehr zum bewährten Verfahren bei der Steuerschuldumkehr
Mit dem Kroatien-Anpassungsgesetz hat der Deutsche Bundestag weitere Steuergesetze geändert. Dazu gehört auch die Regelung zur Steuerschuldumkehr bei der Umsatzsteuer. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärt dazu:
„Der Bundestag hat für Rechtssicherheit bei der Umsatzbesteuerung von Bau- und Gebäudereinigungsleistungen gesorgt. Mit der Rückkehr zu den bisherigen Grundsätzen der Steuerschuldumkehr, die durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs kurzfristig außer Kraft gesetzt worden waren, steht den Handwerksbetrieben nun wieder ein sicheres und in der Praxis bewährtes System zur Umsatzbesteuerung ihrer Leistungen zur Verfügung. Gleichzeitig ist das Gesetz ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Das Handwerk appelliert an die Bundesländer, der gefundenen Gesetzesregelung in der Sitzung des Bundesrates am 11. Juli ebenfalls zuzustimmen.“
Quelle: ZDH