Elternzeit-Regelung muss KMU-Interessen berücksichtigen
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum sogenannten „Elterngeld plus“ auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: „Die Neuregelung der Elternzeit muss die Belange von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben besser berücksichtigen. Denn gerade hier kommt es auf eine vorausschauende Betriebsführung und Per-sonalplanung an. Diese wird durch den Gesetzentwurf jedoch nahezu unmöglich gemacht. Planungssicherheit ist nicht mehr gegeben, wenn die Elternzeit zukünftig in drei Zeitabschnitten bis zum achten Lebensjahr des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitsgebers beansprucht werden kann. Um ein Mindestmaß an Planbarkeit zu gewährleisten, muss diesen Betrieben zumindest in Bezug auf den Elternzeitabschnitt zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes ein Widerspruchsrecht zustehen, wenn betriebliche Gründe gegen die Elternzeitnahme sprechen.
Die geplante Ausweitung des Elterngeldes in Form des Elterngeld-Plus wird grundsätzlich begrüßt. Sie kann helfen, berufliche Auszeiten zu begrenzen. Angesichts des spürbaren Fachkräftemangels liegt es auch im Interesse der Wirtschaft, dass Mütter schneller ins Berufsleben zurückkehren und der Erwerbsanteil von Frauen weiter steigt. Das ElterngeldPlus ist jedoch kein Ersatz für den dringend erforderlichen weiteren Ausbau von Kindertageseinrichtungen.“
Quelle: ZDH