Baugewerbe: Bekämpfung der Schwarzarbeit muss forciert werden!
„Es kann nicht beruhigen, dass der Umfang der Schattenwirtschaft, der sich ohnehin nur schwer ermitteln lässt, von 370 Mrd. € (= 17,2 % des Bruttosozialproduktes im Jahre 2003) nach den neuesten Prognosen auf 339 Mio. € (= 12,2 % des Bruttosozialproduktes im Jahre 2014) zurückgehen soll.“ So Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, zu der neuesten Prognose über die Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland, die das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung unter der Ägide von Prof. Friedrich Schneider jüngst vorgelegt hatte.
Loewenstein weiter: „Dieser inakzeptabel hohe Anteil der Schattenwirtschaft ist erschreckend, zumal in der jüngsten Prognose zutreffend darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Ankündigungen der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Schattenwirtschaft weiter begünstigen werden. Auch nach unserer Einschätzung könnten eine Beseitigung der sog. „kalten Progression“ bei der Einkommensteuer, die die Bundesregierung nicht vornimmt, sowie eine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge den Anreiz zum Ausweichen in die Schattenwirtschaft vermindern, weil sich dadurch die Schere zwischen Bruttolohn und Nettolohn schließen würde. Das würde nicht nur die Schattenwirtschaft verringern, sondern auch die Lohnverhandlungen deutlich erleichtern. Es kann nicht trösten, wenn ausschließlich aufgrund der guten Konjunkturerwartungen eine nur ganz geringe Verringerung der Schattenwirtschaft auf einem nach wie vor unerträglich hohen Niveau prognostiziert wird.“
Dr. Loewenstein sieht sich vor diesem Hintergrund veranlasst, von der neuen Bundesregierung eine Forcierung der Schwarzarbeitsbekämpfung mit Schwerpunkt der Bekämpfung der zunehmenden Scheinselbständigkeit zu fordern:
„Die Koalition muss ihren eigenen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung umgehend folgen.“ So der ZDB-Präsident. Dazu müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und in der Gewerbeordnung sowie die personelle und informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unverzüglich verbessert und wirkungsvoller ausgestaltet werden.
„Jetzt gilt es, den Ankündigungen schnellstmöglich durch entsprechende Gesetzesinitiativen Taten folgen zu lassen. Dabei muss die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und jede andere Form der Umgehungsmöglichkeiten des deutschen Rechts im Vordergrund stehen. Dabei muss an der Quelle der Illegalität angesetzt werden.“ So die Forderung Loewensteins. So bieten sich Eingriffe u.a. bei den Gewerbeanzeigen, den Eintragungen in die Handwerksrolle und der Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die wirtschaftlichen und betriebsorganisatorischen Voraussetzungen für eine tatsächlich selbständige baugewerbliche Tätigkeit müssen schon bei diesen Anlässen durch Gewerbeämter, Handwerkskammern und öffentliche Auftraggeber überprüft werden. Damit können Scheinselbstständigkeit und illegale Anbieter wesentlich früher erkannt und bekämpft werden.
Quelle: ZDB