Fahrzeitbeschränkungen für LKW während der Hauptreisezeit
Der Straßen- und Tiefbau-Verbandes NRW informiert zur Ferienreiseverordnung: In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2013 ist der schwere LKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2013 Beschränkungen des LKW-Verkehrs in der Bundesrepublik Deutschland.
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2013 in der Zeit zwischen 7.00 bis 20.00 Uhr nicht auf den aus der Anlage ersichtlichen Autobahnen und Bundesstraßen fahren. Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot gilt unverändert.
Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer. Die aktuellen Verbotsstrecken für das Samstagsfahrverbot in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr finden Sie hier. Es wird in diesem Zusammenhang auf folgende Anpassung des Katalogs der Verbotsstrecken hingewiesen:
lfd. Nr. 1 – „von Autobahnkreuz Köln-West, über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg“.