Handwerk begrüßt Gläubigergleichbehandlung

Berlin, 17. Mai 2013 – Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Privatinsolvenz verabschiedet. Sie sieht eine Halbierung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahren vor, wenn Schuldner in dieser Zeit mindestens 35 Prozent ihrer Schulden tilgen. Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

„Der Bundestag hat gut daran getan, die Anforderungen an einen vorzeitigen Schuldenschnitt für Privatleute im Ergebnis ausgewogener zu gestalten als im ersten Reformentwurf vorgesehen. Das Privileg eines Schuldenschnitts nach nur drei Jahren darf es nicht ohne ein besonderes Engagement des Schuldners geben. So richtig es ist, gescheiterten Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, so wenig darf vergessen werden, dass es die Gläubiger sind, die mit ihrem Forderungsausfall den Neuanfang des Schuldners finanzieren.

Es ist erfreulich, dass der Bundestag mit der beschlossenen Reform zudem ein deutliches Zeichen für eine weitreichende Gläubigergleichbehandlung setzt. Es war überfällig, das sogenannte „Bankenprivileg“ abzuschaffen. Gerade für Handwerksbetriebe, die überwiegend Kleingläubiger sind, ist es wichtig, dass alle Gläubiger gleichberechtigt an der Insolvenzmasse des Schuldners teilhaben.“