Benachteiligungen durch neuen Rundfunkbeitrag
IHK NRW und der Westdeutsche Handwerkskammertag bemängeln Benachteiligungen durch neuen Rundfunkbeitrag: IHK NRW und WHKT sehen in der reformierten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine teils massive Benachteiligung von Unternehmen. „Insbesondere Filialunternehmen protestieren zu Recht gegen den seit dem 1. Januar geltenden neuen Rundfunkbeitrag“, sagt Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der gemeinsamen Interessenvertretung der 16 IHKs im Bundesland. Die Tatsache, dass der neue Beitrag nicht für ein Unternehmen insgesamt, sondern pro Betriebsstätte berechnet wird, führt dazu, dass Unternehmen mit mehreren Filialen deutlich schlechter gestellt werden als solche mit nur einem Standort.
Ein weiterer Kritikpunkt: Bei der Erfassung der Mitarbeiterzahl ist es egal, ob diese in Voll- oder in Teilzeit arbeiten – eine Benachteiligung von Branchen mit hohem Teilzeitanteil ist also ebenfalls offensichtlich. Auch Pkw, Lkw und Omnibusse werden weiterhin in die Berechnung einbezogen. Beitragssteigernde Wirkung haben zudem Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen. „Angesichts dieser ,Zusatzbeiträge’ stellen sich diverse Unternehmen die Frage, worin denn nun für sie der Unterschied zum alten Geräteansatz bestehen soll“, so Nolten, WHKT.
IHK NRW und WHKT betonen, dass eine Reform angesichts der Medienentwicklung im 21. Jahrhundert grundsätzlich richtig war und ist. „Spätestens seit Einführung von TV- Streaming im Internet und Online-Radio ist es weder zeitgemäß noch sinnvoll, an einer Gebühr für ein herkömmliches Radio oder einen Fernseher festzuhalten. Und mit der Abkehr vom Geräteansatz ist endlich auch die umstrittene PC-Gebühr Geschichte. Diese war insbesondere für Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten, eine finanzielle Belastung“, sagt der WHKT Hauptgeschäftsführer.
Obwohl Mitarbeiter in der Regel während der Arbeitszeit kein Radio hören oder gar fernsehen, kommt es durch die jetzige Reform zu einer Aufkommenssteigerung bei der Rundfunk-Finanzierung und damit höchstwahrscheinlich zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft. Im kommenden Jahr, so haben es die Länder, darunter auch NRW, vorgesehen, sollen die finanziellen Folgen überprüft werden. Und schon im 2. Quartal 2013 müssen die Öffentlich-Rechtlichen ihre Zahlen offenlegen. „Kommt es wie erwartet zur Mehrbelastung, erwartet die Wirtschaft Nachbesserungen“, sagt Dr. Ralf Mittelstädt.