Handwerk warnt vor Angriff auf die Liquidität von Handwerksbetrieben
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Die Politik muss angesichts der ungewissen Situation in Europa alles unterstützen, was die Liquidität der Handwerksbetriebe stärkt. Insofern ist es absurd, die existierenden Gesetze zur Zahlungsmoral in Deutschland zu Ungunsten der Betriebe zu verändern. Die Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der Zahlungsmoral in Europa darf nicht dazu führen, dass ausgerechnet in Deutschland mit seinen im europäischen Vergleich vorbildlichen Vorschriften zum Zahlungsverzug das Gegenteil erreicht wird.
Hierzulande existiert das Leitbild der unverzüglichen Abnahme und sofortigen Zahlung. Die Aufnahme einer 30-Tage-Abnahme- bzw. 60-Tage-Zahlungsfrist in den Wortlaut des geplanten neuen Gesetzes ist eine offene Einladung an potente Marktteilnehmer, sich über entsprechende Vertragsklauseln günstige Zahlungs- und Abnahmefristen zu sichern. Die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks sind dann die Verlierer. Sie müssen mit Einbauten, Lohnzahlungen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Vorleistung gehen, die Zahlung der Rechnungen kann weiter aufgeschoben werden. Der Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ ist dann nur ein Euphemismus. Die Bundesregierung darf mit der Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie keinesfalls das bewährte System von Fälligkeit und Abnahme im Deutschen Recht verwässern.“
Quelle: ZDH