Existenzsicherung nach Krankheit und Unfall
VitaLife ist in den Tarif-Varianten Optimal und Exklusiv zu haben und eine echte Hilfe, wenn nach Unfall oder Krankheit die körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Dank Vitalife ist dann in Form einer monatlichen Rente zumindest die finanzielle Versorgung gesichert. Die Existenzabsicherung greift also nicht nur nach einem schweren Unfall, sondern auch bei Krebserkrankungen und der irreversiblen Beeinträchtigung lebenswichtiger Organe, etwa des Gehirns nach einem Schlaganfall oder des Herzens nach einem Infarkt. Auch der dauerhafte Verlust von Grundfähigkeiten – Sehen, Hören, Sprechen, Orientierungssinn – ist über VitaLife versichert. In der Tarif-Variante Exklusiv erhält der Versicherte darüber hinaus bei unfall- oder krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit die vereinbarte Leistung, und zwar bereits ab Pflegestufe I.
Ausschlaggebend für die Zahlung ist allein die Schwere der körperlichen Einschränkung, unabhängig von einer eventuellen Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit. Nach schweren Erkrankungen oder bestimmten Operationen, wie beispielsweise Eingriffen am Herzen, garantiert die Kapitalsoforthilfe in Höhe von 12 Monatsrenten – 60 Monatsrenten bei VitaLife-Junior –, dass zumindest die finanzielle Belastung überschaubar bleibt. Diese einmalige Kapitalleistung steht sofort zur Verfügung.
Der Versicherte entscheidet nicht nur über die Höhe, sondern auch über die Dauer einer möglichen Rentenzahlung. So kann er wählen, ob er die Leistung bis zum Beginn der Altersrente, zum 67. Lebensjahr oder lebenslang erhalten möchte. Mit der Ausbaugarantie besteht die Möglichkeit, die Hohe der vereinbarten Monatsrente einmalig um maximal 500 Euro zu erhöhen. Dies kann dann angezeigt sein, wenn ein Jahr nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt werden.