ZDB-Vize Dupré fordert: Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge endlich abschaffen!
„Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über das Rentenkonzept der Bundesarbeitsministerin und die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung fordern wir, als Erstes die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge abzuschaffen. Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge muss sich endlich wieder an der Fälligkeit des Entgeltanspruches orientieren.“ Diese Forderung erhob der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, heute in Berlin.
Dupré weiter: „Wir haben die Bundesarbeitsministerin bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die derzeitige Regelung nicht nur zu viel überflüssiger Bürokratie führt, sondern auch zu einem höchst problematischen Liquiditätsentzug bei den personalintensiven Unternehmen der Bauwirtschaft: Denn die Sozialabgaben müssen von den Unternehmen wegen der Vorverlegung der Fälligkeit vorfinanziert werden, meist durch Bankkredite. Dieser Liquiditätsentzug ist dauerhaft nicht akzeptabel und muss rückgängig gemacht werden. Und dazu müssen die bestehenden finanziellen Spielräume in der Rentenversicherung genutzt werden, bevor über neue Wohltaten wie die Zuschussrente fabuliert wird.“
„Die Bundesregierung könnte damit ein deutliches Signal setzen, dass es ihr mit dem oft versprochenen Bürokratieabbau tatsächlich ernst ist und zudem unter Beweis stellen, dass ihr der Mittelstand, der ja das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist, nicht nur in Sonntagsreden wichtig ist.“ So Dupré abschließend.
Zum Hintergrund:
Zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages war vom Gesetzgeber im Jahre 2005 die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen worden. Diese Vorverlegung hat bei den mittelständischen Bauunternehmen aufgrund der Lohnabrechnung auf Stundenlohnbasis einen deutlichen Anstieg des Verwaltungsaufwands verursacht, weil die Arbeitgeber verpflichtet worden sind, den voraussichtlichen Sozialversicherungsbeitrag für den laufenden Kalendermonat zu schätzen und diesen bereits vor der Fälligkeit der Lohnzahlung abzuführen. Für die Bauunternehmen bedeutet diese Vorverlegung, die 2006 einem 13. Rentenbeitrag gleich kam, ständige nachträgliche Korrekturen der Lohnabrechnung und führt dazu, dass die Arbeitgeber faktisch nicht mehr zwölf, sondern 24 Monatsabrechnungen im Jahr erstellen müssen.
Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Betriebe von dem entstandenen bürokratischen Mehraufwand und dem dauerhaften Liquiditätsentzug durch eine Rückkehr zu der früheren gesetzlichen Regelung zu entlasten. Danach war der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. Die Sozialversicherungsträger verlieren dadurch keine Beitragseinnahmen, sondern erhalten diese – wie bis zum Jahre 2005 üblich – erst dann, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat.