Düsseldorfer Festbrennstoffverordnung

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 24. Mai 2012 die Verordnung über den Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Düsseldorfer Festbrennstoffverordnung – FB StVo) beschlossen. Am 24. Juni 2012 ist diese Verordnung in Kraft getreten.In der Verordnung sind die Anforderungen an den Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, Ausnahmen und weitergehende Anforderungen sowie die Folgen ordnungswidrigen Verhaltens geregelt. U.a. die Kachelofen- und Luftheizungsbauerinnung Nordrhein hatte im Vorfeld zu dieser Verordnung Stellung bezogen.

Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf – Umweltamt finden Sie zur Düsseldorfer Festbrennstoffverordnung weitere Informationen.
http://www.duesseldorf.de/umweltamt/luft/festbrennstoffverordnung.shtml