Altersvorsorge für Selbständige: Nun doch keine Abschaffung der Handwerkerpflichtversicherung

Vor einigen Wochen kursierten gerade in der handwerks- und berufsständischen Presse Meldungen, wonach die Bundesregierung die Einführung einer generellen  Altersvorsorgepflicht für Selbständige zum 01.01.2013  plant. In der Tat enthielt ein hierzu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegter Eckpunktekatalog folgende Regelungen:

  • Für alle Selbständigen gilt eine generelle Altersvorsorgepflicht mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Landwirten oder Freiberuflern, wie Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten etc.
  • Selbständige in rentennahem Alter sollten von der Vorsorgepflicht ausgenommen werden.
  • Für bereits selbständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, sollte es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen geben.
  • Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung müsste als Rente ausbezahlt werden.
  • Die generelle Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte über die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt werden.
  • Mit Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollten  im Gegenzug bisherige Versicherungspflichtregelungen wie etwa die Handwerkerpflichtversicherung abgeschafft werden.

Allerdings sieht der seit August vorliegende Referentenentwurf für eine Rentenreform lediglich Neuregelungen für die Bereiche Zuschussrente, Erwerbsminderung, Kombirente und eine Absenkung des Rentenbeitragssatzes von 19,6 % auf 19,0 % vor.

Das Thema Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist im Gesetzentwurf nun nicht mehr enthalten. Damit dürfte dann auch die Abschaffung der Handwerkerpflichtversicherung vorerst auf Eis gelegt sein.

Quelle:
Maler und Lackierer
Innungsverband Nordrhein
Farbe, Gestaltung, Bautenschutz