Ausbildung im deutschen Handwerk
Seit dem 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland für alle EU-Bürger. Staatsangehörige aus 25 EU-Staaten können damit auch eine berufliche Ausbildung in Deutschland beginnen. (Ausnahme: Für Bulgarien und Rumänien gilt bis Ende 2013 eine Übergangsregelung.)
Die berufliche Ausbildung in Deutschland findet überwiegend im dualen System statt. „Dual“ bedeutet: Jugendliche lernen sowohl im Unternehmen als auch in der Berufsschule. Dabei werden im Unternehmen vor allem praktische Fertigkeiten trainiert und in der Berufsschule theoretische Inhalte vermittelt. Die Ausbildung dauert je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Der Betrieb übernimmt die Ausbildungskosten und zahlt eine Ausbildungsvergütung an den Auszubildenden. Eine Übersicht über die Höhe der Vergütung finden Sie hier: BIBB Die Berufsschule wird staatlich finanziert.
Der Start in die berufliche Ausbildun
- Zunächst müssen Sie Ihren Berufswunsch eingrenzen. Jeder Bewerber soll die Anforderungen kennen, die an Auszubildende gestellt werden und wissen, welche Noten und Fähigkeiten wichtig sind. Folgende Institutionen bieten ausführliche Berufsinformationen: www.handwerk.de www.planet-beruf.de www.handwerksberufe.de www.handfest-online.de www.handwerks-power.de
- Fast alle Handwerkskammern in Deutschland haben eine Lehrstellenbörse im Internet. Sie zeigen, wo Ausbildungsplätze im Wunschberuf oder ähnlichen Berufen frei sind. Hier geht es zu den Lehrstellenbörsen des Handwerks. Jetzt sollte der erste Kontakt zum Betrieb stattfinden. Helfen kann auch der persönliche Kontakt zu den Ausbildungsberatern der Handwerkskammern.
- Jetzt muss die Bewerbungsmappe zusammengestellt werden. Sie besteht aus drei Teilen: dem Anschreiben, einem Lebenslauf sowie Zeugnissen und Belegen über weitere Qualifikationen oder Praktika. Wie eine Bewerbung aussehen sollte, zeigen auch die Jugendseiten der Bundesagentur für Arbeit
- Die Bewerbungsunterlagen müssen zum Betrieb. In einem Telefonat oder per E-Mail sollte vorab geklärt werden, ob der Ausbildungsplatz noch frei ist. Im Betrieb werden Sie auch erfahren, ob schon ein erstes Gespräch mit dem Chef geführt werden kann. Die Chance auf eine Lehrstelle steigt, wenn zuvor ein Betriebspraktikum vereinbart werden kann.
- Wenn sich Betrieb und Lehrstellenbewerber auf die Aufnahme einer Ausbildung einigen, muss ein Ausbildungsvertrag unterschrieben werden. Vertragsmuster und Informationen über Rechte und Pflichten beider Vertragspartner finden Sie hier.