Handwerk begrüßt Erleichterungen beim ELSTAM-Verfahren

Das Elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELSTAM) wird zum 1. Januar 2013 eingeführt. Zu dieser Entscheidung erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

„Das Handwerk begrüßt die heutige Entscheidung von Bund und Ländern, für 2013 alternativ zum neuen elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELSTAM) noch das papierbasierte Lohnsteuermeldeverfahren zuzulassen. So kann es gelingen, den Übergang für immerhin 42 Millionen Arbeitnehmerdaten in das elektronische Verfahren erfolgreich zu organisieren und die notwendige Akzeptanz dafür bei den mittelständischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern zu schaffen.

Mittelfristig erwarten wir durch das neue elektronische Abzugsverfahren ELSTAM spürbare bürokratische Erleichterungen für die Betriebe. Der einmalige Umstellungsaufwand muss so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu führt der ZDH zielgerichtete Gespräche mit den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern. Gemeinsam wollen wir die Betriebe und ihre Arbeitnehmer rechtzeitig über das neue Verfahren informieren. Dies gilt z.B. für die Notwendigkeit, bereits ab dem 1. Oktober 2012 alle Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, die ab 2013 berücksichtigt werden sollen, beim zuständigen Finanzamt neu eintragen zu lassen.“

Quelle: ZDH