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Handwerk begrüßt Lockerung der Tachographenpflicht

Am 31. Mai 2012 hat der Transportausschuss des Europäischen Parlamentes über die Änderung der europäischen Vorschriften für den Digitalen Tachographen abgestimmt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Eine langjährige Forderung des Handwerks steht kurz vor ihrer Umsetzung. Zukünftig sollen Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen bis zu einem Umkreis von 150 Kilometer um den Unternehmenssitz von der Tachographenpflicht freigestellt werden. Diese Ausnahme gilt dann, wenn die Fahrzeuge nicht von hauptberuflichen Fahrern bewegt werden. Der ZDH hat einen entsprechenden Vorschlag frühzeitig in die Diskussion gebracht und dafür 2009 den Preis der Kommission für die beste Idee zum Bürokratieabbau in Europa erhalten.

Zukünftig können Handwerksbetriebe erhebliche Ausrüstungs- und Bürokratiekosten von teils Tausenden Euro pro Jahr einsparen. Nachweispflichten für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr sind sinnvoll und notwendig. Im Handwerk mit seinen geringen Lenkzeiten stellen die umständlichen europäischen Auszeichnungspflichten aber nur eine unnötige Belastung dar. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird damit nicht erreicht.

Der Dank des Handwerks gilt den Abgeordneten, die sich für die Initiative des Handwerks eingesetzt und so eine Fehlentwicklung korrigiert haben. Die Änderungen müssen noch vom Plenum des Europäischen Parlamentes verabschiedet und mit Rat und Kommission abgestimmt werden.“