Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen
Berlin, 21. November 2011: Schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss erforderlich! Auf dem Weg in ein neues Energiezeitalter kommt dem Gebäudebereich die entscheidende Rolle zu. Auf ihn entfallen rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der schädlichen CO2-Emissionen in Deutschland.
Um die hier liegenden Einsparpotenziale zu heben, bedarf es – neben einem Ausbau der bewährten Förderinstrumente – dringend auch der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Denn steuerliche Anreize haben eine enorme Zugkraft für private Investitionen. Deshalb muss die politische Hängepartie zum „Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden“, die in den letzten Monaten bereits zu Investitionszurückhaltung geführt hat, schnell beendet werden.
ZDH und DGB fordern die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, sich in ihrer entscheidenden Sitzung am morgigen Dienstag auf ein sozial ausgewogenes Konzept zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen zu einigen, das auch die Belange der Mieter angemessen berücksichtigt. Mit der längst überfälligen Entscheidung muss die Verunsicherung bei den Investoren beendet werden. Sie brauchen Planungssicherheit, um notwendige Sanierungen anzugehen.
Der Vermittlungsausschuss sollte dabei berücksichtigen, dass energetische Sanierungen einen mehrfach positiven Nutzen für die gesamte Gesellschaft haben: Der Energiebedarf sinkt, die Umwelt wird geschont, Ausbildung und Beschäftigung im Handwerk und der Wirtschaft insgesamt werden stabilisiert, Innovationen werden angestoßen.