Keine erfolgreiche Energiewende ohne wirksame steuerliche Anreize
Bürger und Betriebe erwarten verlässliche Rahmenbedingungen: In einer Resolution fordert das Geschäftsführende ZDH-Präsidium die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen.
„Das deutsche Handwerk appelliert an Bundesländer, Bundesregierung und Bundestag, schnell an den Verhandlungstisch zu kommen und sich auf wirksame und verlässliche Maßnahmen bei der energetischen Gebäudesanierung zu verständigen.
Die Politik hat im Zuge der Energiewende ambitionierte Ziele gesteckt. Diese nun auch umzusetzen, ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, betont das Geschäftsführende Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
So ist die Einschätzung richtig, dass der Ausstieg aus der Kernenergie nur durch umfassende Maßnahmen der Energieeinsparung und -effizienz zu bewältigen ist. Hier steht der Gebäudebereich im Vordergrund. Er allein macht 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland aus.
Ebenfalls richtig ist deshalb der Ansatz, private Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden durch einen breiten Mix gezielter Anreize anzustoßen. Neben ausgewogenem Ordnungsrecht und verstetigten KfW-Mitteln bedarf es dabei zwingend einer steuerlichen Förderung, so wie es das vom Bundestag verabschiedete Gesetz vorsieht. Diese steuerliche Förderung droht durch das ablehnende Verhalten der Bundesländer zu kippen. Ohne diese Säule aber können die Energieeinsparziele nicht erreicht werden.
Alle Beteiligten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Eine letzte Gelegenheit dazu besteht in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 23. September.
Bürger und Betriebe haben kein Verständnis dafür, dass ihnen durch die Energiewende hohe Investitionen abverlangt werden, die Politik sich aber nicht auf verlässliche Rahmenbedingungen verständigen kann. Dies gilt um so mehr, als jeder aufgewandte Euro ein Vielfaches an Folgeinvestitionen auslöst, Arbeitsplätze sichert und zu zusätzlichen Einnahmen bei Fiskus und Sozialkassen führt.“
Quelle: ZDH