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Neue Urlaubsregelung im Maler-Lackiererhandwerk

Ab dem kommenden Jahr 2012 erfolgt eine neue Berechnung für den Urlaub der Beschäftigten im Maler-Lackiererhandwerk. Darauf haben sich die Tarifvertragsparteien, der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und die IG BAU nunmehr verständigt.

Der Tarifkompromiss sieht vor, dass sich die Urlaubtage zukünftig nach der Gewerbezugehörigkeit richten. Bisher war das Alter der Beschäftigten maßgebend. In der Rechtsprechung hat es in der Vergangenheit, angesichts eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, Zweifel gegeben, ob dies rechtlich zulässig ist. So hat u.a. das LAG Düsseldorf den Anspruch auf die nach der Urlaubsregelung höchste Urlaubstage zugesprochen, obwohl für die Klägerin nach dem Alter erst ein geringerer Anspruch nach den tarifvertraglichen Regelungen bestand. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Paul Laukötter, erklärte dazu: „Wir wollten Rechtssicherheit für die Betriebe und die Beschäftigten schaffen. Zudem ist der Systemwechsel auch notwendig, um auf die zunehmende Alterung der Mitarbeiter/-innen zu reagieren. Im Durchschnitt ist die Zahl der Urlaubstage im Urlaubskassenverfahren seit 2004 um ca. 0,6 Tage angewachsen. Wir mussten damit auch bei der Finanzierung des Urlaubskassenverfahrens eine neue Gestaltung vornehmen“.

Es bleibt dabei, dass nicht generell eine gleiche Anzahl von Urlaubstagen für alle Mitarbeiter /-innen besteht. Ab dem 01.01.2012 haben die Arbeitnehmer einen Urlaub von 25 Arbeitstagen. Für alle Arbeitnehmer ab einer Gewerbezugehörigkeit von 12 Jahren erhöht sich dies auf 28 Arbeitstage, ab einer Gewerbezugehörigkeit von 22 Jahren gelten 30 Arbeitstage. Für den Zeitraum in den Jahren 2012 – 2015 wurden Übergangsregelungen geschaffen, um die Folgen des Systemwechsels abzufedern. Bei der Berechnung der Gewerbezugehörigkeit werden Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt. Das Urlaubskassenverfahren soll bürokratisch einfacher gestaltet werden.

Der Beitrag zur Urlaubskasse steigt – soweit die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages rechtzeitig erfolgt – zum 01.10.2011 von derzeit 12,1 % auf 12,45 %. In den Folgejahren kann nach dem Stand der heutigen Berechnungen ab 2014 der Beitrag wiederum auf 12,35 % und ab 2016 auf 12,3 % gesenkt werden.

Der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses, Paul Laukötter weiter: „Wir haben uns den zunächst leichten Anstieg beim Beitrag nicht einfach gemacht. Seit Mitte des vergangenen Jahres haben wir in einer Reihe von Verhandlungen bzw. Arbeitsgruppensitzungen unterschiedliche Modelle gerechnet und diskutiert. Bereits seit mehreren Jahren ist der derzeitige uk-Beitrag nicht ausreichend. Im Jahre 2004 wurde eine erhebliche Senkung der Beiträge von 17 % auf 12.1 % der Bruttolohnsumme vorgenommen. Dies wurde teilweise aus aufgebauten Rücklagen bei der uk finanziert. Diese Rücklagen sind nun aufgebraucht. Es war und ist unser Ziel, möglichst das Geld bei den Betrieben zu belassen. Auch ohne den angestrebten Systemwechsel hätte es eine Änderung im Beitrag zur uk bedürft. Mit dem neuen System geht die Zahl der durchschnittlichen Urlaubstage von derzeit 27,6 Tagen in der Branche auf 27,3 Tage (2016) zurück. Dies zeigt, dass der Trend zur „Mehrurlaub“ nach der Altersstaffel aufgehalten wurde und sich über den Systemwechsel die Zahl der durchschnittlichen Urlaubstage reduziert“.

Die Innungsmitglieder erhalten umfangreiche weitere Informationen, u.a mit den Urlaubstabellen über die Fachorganisation bzw. unter farbe.de.