Wenn Fenster und Tore zu Maschinen werden..

Maschinenrichtlinie erfordert Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung: Anfang 2010 trat das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte in Kraft. Es setzt die Europäische Maschinenrichtlinie aus 2006 in nationales Recht um. Eine Richtlinie, die für jeden Metallbauer Auswirkungen hat. In vielen Vorträgen hat Frank Kania, Fachberater beim Bundesverband Metall, darüber informiert, welche Anforderungen sich aus dieser neuen Gesetzeslage für den Metallbau ergeben. Immer wieder stellt er fest, wie verblüfft viele Zuhörer zu Anfang sind. Das ist verständlich. Denn das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) macht aus jedem von einem Motor bewegten Teil eine Maschine. Aus Fenstern mit Motoren werden Fenster-Maschinen, aus Toren, die motorgetrieben auf- und zugehen, werden Tor-Maschinen. Nicht nur Metallbauer sind von der Maschinenrichtlinie betroffen. Auch Feinwerkmechaniker oder Landmaschinentechniker müssen sich bei Herstellung und Vertrieb von Maschinenteilen darüber Gedanken machen, ob das Spritzgusswerkzeug oder die Gelenkwelle nicht auch eine vollständige oder unvollständige Maschine ist, auf die die GPS-Verordnung zutrifft. Die Intention des Verordnungsgebers liegt bei diesem Gesetz auf der Hand: Maximale Sicherheit für die Nutzer dieser Produkte.
Für Metallbauer bedeutet dies: Jedes Produkt aus eigener Herstellung, das mit Motor ausgeliefert wird, braucht eine fest mit der Maschine verbundene CE-Kennzeichnung. Diese CE-Kennzeichnung bestätigt, dass der Metallbauer sich an alle einschlägigen Normen und Richtlinien gehalten hat und dies auch nachweisen kann. Das Produkt muss in Verbindung mit einer Betriebsanleitung und mit einer Konformitätserklärung ausgeliefert werden. Für die eigene Auftragsakte muss der Hersteller / Metallbauer eine technische Dokumentation mit einer Risikobeurteilung erstellen, mit der er im Zweifelsfall belegen kann, dass bei der Konstruktion und Herstellung alle möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen können,  geprüft und nach Möglichkeit ausgeschlossen wurden. Risiken, die konstruktiv nicht ausgeschlossen werden können, müssen mit einem für den Nutzer sichtbaren Warnhinweis versehen werden.

Frank Kania, Fachberater beim Bundesverband Metall in Essen und Experte für diese Richtlinie, weiß, dass diese Anforderungen von vielen Metallbauern zunächst einmal als eine Zumutung empfunden werden und dass der damit verbundene Dokumentations-aufwand dazu beitragen kann, dass dem Metallbauer dieser Aufwand zu groß ist und er in Zukunft lieber auf Fertigprodukte zurückgreift und so lediglich zum Monteur der Systemlieferanten wird. Der damit verbundene Verlust an Wertschöpfung und Kompetenzen wäre für das Metallhandwerk in Deutschland ein harter Schlag. Der wichtigste Wettbewerbsvorteil des Handwerks gegenüber der Industrie, nämlich die Fähigkeit, individuelle Lösungen anbieten zu können, wäre in Gefahr.
Der Bundesverband will zu der neuen Richtlinie deshalb Umsetzungshilfen erarbeiten, die es Metallbauern leichter machen sollen, den Anforderungen des GPSG zu genügen. Kania: „Mit Checklisten und Textbausteinen können wir dazu beitragen, dass jeder Metallbauer mit ein bisschen Übung den Anforderungen der Maschinenrichtlinie genügen kann.“
Frank Kania, der seit diesem Frühjahr auch in Brüssel die Interessen des Handwerks in dem entsprechenden Ausschuss vertritt, wundert sich manchmal darüber, dass so selten Unternehmer anrufen, die bei der Umsetzung von Normen und Richtlinien auf Schwierigkeiten stoßen oder Fragen haben. Frank Kania: „Unsere Beratung ist kostenlos, wir sind auch echte Experten, wenn es um die Umsetzung in Handwerksbetrieben geht. Vielleicht hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass alle Fachberater auf der Landes- und Bundesebene sich tatsächlich für jeden einzelnen Betrieb und seine Probleme zuständig fühlen.“ Kania: „Rufen Sie uns an! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.“

Weitere Informationen: www.metallhandwerk-duesseldorf.de

Kontakt zu Fachfragen beim Bundesverband:
Dipl.- Ing. Frank Kania
Bundesverband Metall
Vereinigung Deutscher Metallhandwerke
Ruhrallee 12
45138 Essen
Tel.: +49(0)201/89619 15
E-Mail: frank.kania@metallhandwerk.de