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Land NRW verbessert Bedingungen für Auszubildende in Splitterberufen

Jugendliche, die in so genannten Splitterberufen, d. h. landes- bzw. bundesweit gibt es nur relativ wenige Auszubildende, eine Ausbildung absolvieren, müssen für ihren Berufsschulunterricht zum Teil weite Strecken auf sich nehmen und dort am Berufsschulstandort übernachten. Zum Beispiel müssen aus NRW für den Berufsschulbesuch alle Bestattungsfachkräfte nach Wermelskirchen, alle Bootsbauer nach Duisburg und alle Feuerungs- und Schornsteinbauer nach Gelsenkirchen. Die Unterbringungskosten, um am Berufsschulunterricht jeweils teilzunehmen, mussten sie bislang selbst zahlen. Mit Verabschiedung des Landeshaushalts in NRW für das Jahr 2011 werden Zuschüsse für diese Unterbringungskosten während des Blockunterrichts vom Land NRW wieder übernommen. Eine Unterstützung der Auszubildenden, die gerade auch die Berufe aufwertet und interessanter macht, für die sich nur recht wenige Jugendliche entscheiden.

Mit der Freigabe der Mittel für die Unterbringung dieser Jugendlichen folgt die Landesregierung einer häufig angebrachten Empfehlung des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT), nachdem unter Schulministerin Barbara Sommer diese komplett gestrichen wurden.

Weitere aktuelle Pressemitteilungen des WHKT finden Sie im Internet unter der Adresse: www.handwerk-nrw.de/presse/.