Überzogener Ressourcenschutz darf Bauen nicht verteuern.
Einteilung der Recycling-Baustoffe muss in der Praxis nachvollziehbar sein, denn Recycling-Baustoffe leisten wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung! Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte Anfang diesen Jahres den Entwurf einer Verordnung (sog. Mantelverordnung) zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichen Material vorgelegt. Diese Verordnung soll u.a. ein neues Konzept zur Bestimmung und Ermittlung von zulässigen Materialwerten für den Einbau von rezyklierten Gesteinskörnungen einführen.
„Wir begrüßen eine bundeseinheitliche Regelung der Verwendung von mineralischen Recycling-Baustoffen sowie von Böden,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa. „Es darf aber nicht dazu kommen, dass hierdurch Bauen in Deutschland nahezu unmöglich gemacht oder zumindest so verteuert wird, dass es sich keiner mehr leisten kann, auch die öffentliche Hand nicht.“
Kommen jedoch die von der Bundesregierung intendierten Materialwerte zum Tragen, dann würde ein großer Teil der Recycling-Baustoffe in die nicht vermarktungsfähigen Güteklassen RC-2 und RC-3 herunter gestuft, so dass die in der Begründung des Entwurfs prognostizierte Verwertungsquote unter den vorgesehenen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden kann.
Zwar geht die Bundesregierung in ihrem Verordnungsentwurf davon aus, dass Recycling-Baustoffe der Güteklassen RC-2 und RC-3 in entsprechender Menge verwendet werden, diese Annahme ist aber nicht praxisgerecht. Denn auf Grund der Ausschreibungspraxis der öffentlichen wie privaten Auftraggeber finden unter derzeitigen Marktbedingungen praktisch ausschließlich Recycling-Baustoffe der höchsten Güteklasse (RC-1) Verwendung.
„Daher muss sich das Vergabeverhalten der öffentlichen wie privaten Auftraggeber schleunigst ändern,“ so die Forderung des ZDB-Hauptgeschäftsführers. „Der Einsatz von Recycling-Baustoffen sollte Vorrang vor dem Einsatz von Primärbaustoffen haben. Das gilt auch für öffentliche Straßen- und Tiefbaumaßnahmen. Die deutsche Bauwirtschaft hat ihre Hausaufgaben in dieser Hinsicht bereits erledigt.“
Die mineralischen Abfälle haben einen Anteil von ca. 71 % am Gesamtabfallaufkommen. Im Jahr 2006 konnten 73,4 % des Bauschutts recycelt und ca. 90 % aller mineralischen Abfälle einschließlich der Böden wiederverwertet werden. Pakleppa abschließend: „Die Erfolge bei der Schaffung einer Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung im Bauwesen darf nicht durch unausgewogenes Handeln gefährdet werden.“